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(Quelle: CDU/Jan Kopetzky)

Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz

Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung zentral in der Pandemiebekämpfung

Heute wurde das vierte Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Der Sportausschuss hatte sich bereits in einer Sonder­sitzung am 19. April 2021 hiermit befasst. In den intensiven Beratungen haben sich die Fachpolitiker der Union für Ausnahmen beim Kinder-, Jugend- und Individualsport eingesetzt. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

„Die Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport wurden mit Augenmaß getroffen. Sie sind nicht nur verantwortbar, sondern mit Blick auf die Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung sogar geboten. Denn: Nach aktuellen Erkenntnissen führender Wissenschaftler sind Infektionen beim kontaktlosen Sport im Freien selten. Mit den nunmehr geltenden Regelungen schützen wir die Menschen vor weiteren Infektionen und stärken ihre Gesundheit durch ein verantwortungsvolles Sport- und Bewegungsangebot.

Sport und Bewegung sind für die motorische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ein durchdachtes Sportangebot stellt zudem einen wichtigen psychologischen Ausgleich dar, um mit den Herausforderungen der Pandemie besser zurecht zu kommen. Die vorangegangenen Beratungen um den 4. Kinder- und Jugendsportbericht haben ferner gezeigt, dass Bewegungsmangel zu Adipositas sowie schwer einholbaren konditionellen und koordinativen Defiziten führt.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird Individualsport allein oder mit Personen des eigenen Hausstandes weiterhin möglich sein. Trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen können Lauftraining oder Spaziergänge selbst zu späten Abendstunden stattfinden, wenn hierfür keine Sportstätte genutzt wird.“