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Mobilfunk
(Quelle: picture alliance | Horst Galuschka | dpa)

Auf dem Weg in die Gigabitgesellschaft

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet

Heute wurde in 2./3. Lesung das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, sowie der zuständige Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) setzen wir europäisches Recht um. Aus digitalpolitischer Sicht ist insbesondere zu begrüßen, dass wir den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur massiv voranbringen. Zum einen ermöglichen wir eine stärkere Mitnutzung der TK-Infrastruktur, was für den Mobilfunknetzausbau von zentraler Bedeutung ist. Zum anderen werden die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der TK-Infrastruktur entschlackt und die Verbindlichkeit bei Markterkundungsverfahren eingeführt. Gerade die Verbindlichkeit der Markterkundungsverfahren stärkt ganz besonders die Kommunen vor Ort beim Glasfaser-Ausbau.

Darüber hinaus werden Verbraucher auch in Zukunft bei Mobilfunkverträgen die Wahl zwischen Vertragslaufzeiten von ein oder zwei Jahren haben. Als Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft lehnen wir Preisvorgaben ab und setzen stattdessen auf den mündigen Verbraucher, der sich frei entscheiden kann, welches Angebot er wählen will. Insgesamt werden wir mit der TKG-Novelle einen weiteren großen Schritt in Richtung Gigabitgesellschaft gehen.“

Hansjörg Durz: „Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz weist den Weg in Richtung Gigabitgesellschaft. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deutliche Änderungen vorgenommen, die Deutschland in die digitale Zukunft katapultieren werden.

Wir schaffen erstmals ein Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden. Die Umlagefähigkeit von Kabelnetzen - ein Relikt aus den 80er Jahren - bauen wir zu einer echten und modernen Glasfaserförderung um. Damit zünden wir den Glasfaser-Turbo für Deutschland. Viele Mieterinnen und Mieter werden bis 2027 mit einem Glasfaseranschluss in ihrer Wohnung versorgt werden. Durch das Auslaufen der bisherigen Umlagefähigkeit befeuern wir zudem den Wettbewerb der Netzanbieter um die Endkunden. Mit der neuen Glasfaserförderung ist hingegen Open-Access und freie Anbieterwahl garantiert.

Gleichzeitig machen wir mit Änderungen im Kundenschutz deutlich, was ein Zugang zu Telekommunikationsdiensten in hoher Qualität im 21. Jahrhundert sein sollte: nämlich selbstverständlich. Wenn Anbieter weniger leisten als sie Kunden vertraglich zusichern, haben die Verbraucher ein Recht auf eine deutliche Reduzierung des Preises. Kunden haben zudem einen Anspruch auf Entstörung ihres Anschlusses binnen zwei Kalendertagen. Der Anschluss an die digitale Welt wird damit von genauso großer Relevanz wie andere Bereiche der Daseinsvorsorge. Dazu zählt auch, dass wir als klares Ziel eine flächendeckende Versorgung mit 4G an allen Verkehrswegen bis runter zur Kreisstraße bis 2026 festschreiben. Damit legen wir auch die Grundlage für den erfolgreichen 5G-Ausbau. Deutlicher kann man Funklöchern nicht den Kampf ansagen.“