Skip to main content
(Quelle: unsplash.com)

Auch Neuer Triage-Gesetzentwurf ist mangelhaft

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird weiterhin nur unwillig umgesetzt

Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit zur Triage ist am heutigen Mittwoch bekannt geworden. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe:

„Auch Karl Lauterbachs neuer Triage-Entwurf krankt trotz des Rückziehers in Sachen Ex-Post-Triage weiterhin an den seit Wochen bekannten Mängeln. Es scheint uns daher mehr als fraglich, ob die Ampelkoalition ihrem Gesundheitsminister auf diesem Weg folgen wird.

Der neue Referentenentwurf lässt erkennen, dass die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur höchst unwillig umgesetzt wird. Eine wirkliche Beteiligung der Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen.

Der Referentenentwurf berücksichtigt für die Zukunft nur die pandemiebedingte Triage in Krankenhaus-Intensivstationen. Außen vor bleiben dabei weiterhin alle anderen denkbaren Triage-Situationen wie etwa eine Naturkatastrophe, ein Krieg oder ein Terroranschlag. In solchen Situationen besteht aber genauso die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden.

Auch der neue Entwurf gibt dem Staat keine Handhabe zu erfahren, ob Triagen überhaupt stattfinden. Dies würde eine Pflicht zur Meldung – zum Beispiel an das Gesundheitsamt – erfordern. Nur dann könnten die Behörden die Triagen auch kontrollieren. Nach wie vor verzichtet der Entwurf auch darauf, Verstöße - etwa gegen das Mehraugenprinzip, gegen die Erfordernis, einen Facharzt hinzuziehen, oder gegen die Dokumentationspflicht – mit Sanktionen zu belegen.

Genauso unverständlich bleibt, dass es für die Krankenhäuser keine allgemeinverbindlichen Vorgaben geben soll, wie sie verfahren müssen.“