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(Quelle: Fotograf: Laurence Chaparon)

Apotheken vor Ort brauchen Unterstützung

Apothekenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

„Unsere Apotheken vor Ort sind ein wesentlicher Baustein in der Gesundheitsversorgung: Hier wird die Versorgung mit Medikamenten verlässlich gesichert, und – das ist entscheidend – nur in der örtlichen Apotheke gibt es Nacht- und Notdienste sowie eine persönliche Beratung. In der Corona-Pandemie merken wir einmal mehr, wie wesentlich eine flächendeckende Apothekenlandschaft ist: Von der Eigenherstellung fehlender Desinfektionsmittel bis zur Ausdehnung der Öffnungszeiten für Beratung haben die Apotheken ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet.

Deswegen bringen wir jetzt das Apothekenstärkungsgesetz auf den Weg, mit dem wir – soweit rechtlich möglich - das Ungleichgewicht beenden, das nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entstanden ist: Derzeit können ausländische Versandapotheken (die sich nicht an den Notdiensten beteiligen müssen) ihren Medikamentenabgabepreis frei festlegen und Rabatte gewähren, während unsere heimischen Apotheker an die Festpreise gebunden sind.

Das Gesetz schreibt fest, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis erhalten bleibt. Dazu soll künftig in den Rahmenvereinbarungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch (§ 129 Absatz 2 SGB V) die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung geregelt werden. Wer sich nicht daran hält, wird hart sanktioniert.

Die Preisnachlässe und Boni der ausländischen Versandapotheken sind uns schon lange ein Dorn im Auge. Nun greift der Gesetzgeber nun ein, um eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen.“