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Polizeifigur steht auf Euro-Münzen vor Besoldungstabelle
(Quelle: picture alliance/dpa)

Ampel verschleppt Reform der Beamtenbesoldung

Bundesregierung ignoriert Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Laut einem Medienbericht gibt es innerhalb der Bundesregierung Streit über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, und Berichterstatterin für den öffentlichen Dienst Petra Nicolaisen:

Alexander Throm: „Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung es bislang nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation unserer Bundesbeamten vorzulegen, der dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. 

Die Verzögerungen und internen Uneinigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Bundesinnenministerium und dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium, zeugen von einem eklatanten Führungsversagen auf höchster politischer Ebene. Diese Situation führt nicht nur zu einer großen Verunsicherung unter den Bundesbeamten, sondern untergräbt auch abermals das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Regierung.“

Petra Nicolaisen: „Es ist unverständlich, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit einer amtsangemessenen Alimentation der Beamten die Umsetzung einer entsprechenden Besoldungsreform weiter verzögert wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Diese Vorgabe ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Würdigung der staatstragenden Dienste, die unsere Beamten tagtäglich für die Gesellschaft erbringen. Während ausnahmslos alle Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 umgesetzt haben, wurde von der Bundesregierung bisher lediglich ein Referentenentwurf aus Januar 2023 veröffentlicht. Der hergebrachte, in Artikel 33 Absatz 5 GG verbriefte Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, wird seit Bestehen dieser Bundesregierung nicht eingehalten.“