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Ampel setzt bei Verwaltungsbeschleunigung auf Bauchgefühl statt Messbarkeit

Bundesregierung will Koalitionsversprechen einer Halbierung der Dauer von Verwaltungsverfahren ohne Bemessungsgrundlage umsetzen

Auf Anfrage von Philipp Amthor, Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Staatsorganisation und Staatsmodernisierung, hat die Bundesregierung eingeräumt, keine Bemessungsgrundlage für das Koalitionsversprechen einer Halbierung der Dauer von Verwaltungsverfahren zu haben. Dazu erklärt Philipp Amthor:

„Es ist ein trauriger Offenbarungseid der Ampel, dass sie ihr zentrales Versprechen einer Halbierung der Dauer von Verwaltungsverfahren schon in der Frühphase dieser Legislaturperiode als heiße Luft enttarnen muss. Wer mangels statistischer Bemessungsgrundlage keinen systematischen Überblick über die Dauer von Verwaltungsverfahren hat, kann auch deren Halbierung nicht seriös versprechen. Schlicht und einfach: Ein Versprechen, dessen Einhaltung nicht faktenbasiert nachprüfbar ist, ist nichts wert.

Damit die Verwaltungsmodernisierung in unserem Staat gelingt, braucht es keine Bauchgefühlpolitik mit tollen Marketingslogans, sondern seriöse handwerkliche Arbeit zur Reform des Verwaltungsrechts. Diesem Anspruch wird die aktuelle Bundesregierung bisher nicht gerecht.“

Hintergrund:

In ihrer schriftlichen Antwort zur Bemessungsgrundlage für das Koalitionsversprechen einer Halbierung der Verfahrensdauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren (Koalitionsvertrag 2021, S. 12) hat die Bundesregierung erklärt, dass sie eine „statistische Begleitung dieses Vorhabens“ nicht als „wesentliches Ziel“ ansieht. Die Antwort der Bundesregierung (Nr. 4/30 aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6. April 2022) ist über die Pressestelle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abrufbar.