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(Quelle: Wilfried Pohnke via Pixabay)

Ampel muss nachbessern

Bundesregierung beantwortet Unionsanfrage zur Mindestbesteuerung zu oberflächlich

Vergangene Woche hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Einführung eines Mindeststeuersatzes im Rahmen der OECD-Steuerreform beantwortet (Drucksache 20/720). Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Die Einführung der Mindestbesteuerung ist im Kampf gegen Steuerumgehung und Gewinnverlagerung in Steueroasen überragend wichtig. Deshalb unterstützen wir sie von Beginn an.

Allerdings sind wir verwundert, dass eine so gravierende Reform des Steuersystems in zwei entscheidenden Punkten am deutschen Parlament vorbeigehen soll. Die Entscheidung über die Richtlinie steht laut französischer Ratspräsidentschaft in weniger als einem Monat (15. März 2022) im europäischen Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) an. Dafür ist die Antwort der Ampel auf unsere kleine Anfrage mangelhaft.

So finden wir es befremdlich, dass auf unsere Frage, ob „die Bundesregierung beabsichtigt, die Regelungen (zur Mindestbesteuerung) innerhalb Deutschlands auf alle Unternehmen auszudehnen“, sie keine Position bezieht. Just am Folgetag erklärt sie uns auf Nachfrage in der Sitzung des Finanzausschusses, dass sie sich sowohl für die Anwendung auf kleinere Unternehmen (unter 750 Mio. Euro Jahresumsatz), als auch auf rein innerdeutsche Unternehmen einsetzt. Völlig offen bleibt dabei, ab welcher Größe die Regelungen zur Mindestbesteuerung Anwendung finden sollen.“

Fritz Güntzler: „Die Bundesregierung muss das Fragerecht der Opposition ernst nehmen. Einen Monat vor Verabschiedung der Richtlinie muss sie sich im Klaren darüber sein, welche Unternehmen dem Grunde nach von der Mindestbesteuerung umfasst sein müssen und uns diese Informationen auf Nachfrage auch geben.

So hätte die Bundesregierung in der Antwort zum Verhandlungsstand zwingend erwähnen müssen, dass die Bundesregierung die EU-Kommission dabei unterstützt, die Mindestbesteuerung über den OECD-Vorschlag hinaus auch auf rein im Inland tätige Unternehmen anzuwenden. Stattdessen heißt es, sie „setzt sich dafür ein, dass sich etwaige Regelungen zur Erstreckung der (Mindestbesteuerung) auf Inlandskonstellationen in die von der Modellgesetzgebung vorgegebene Systematik einfügen.“ Mit diesem Vorhaben geht für solche Unternehmen deutlich mehr Bürokratie einher, obwohl überhaupt keine Niedrigbesteuerung droht.

Bleibt als Fazit: Entweder bremst die Ampel uns bewusst aus und missachtet unser gesetzlich garantiertes Fragerecht. Oder die Ampel ist bei den wichtigsten Verhandlungen im internationalen Steuerrecht ausgefallen und weiß nicht, was sie tut. Wir befürchten, dass beides zutrifft.“

Hintergrund:

Die Antwort zur Kleinen Anfrage finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000720.pdf