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Gastronomie_Essen
(Quelle: Unsplash)

Ampel enttäuscht Wirte

Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen muss bleiben

Heute hat die Ampel unseren Gesetzentwurf zur Beibehaltung der ermäßigten Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 31. Dezember 2023 abgelehnt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und die tourismuspolitische Sprecherin Anja Karliczek: 

Antje Tillmann: „Erneut wird die Ampel ihrem selbstgesetzten Anspruch als Fortschrittskoalition nicht gerecht: Wir hatten den Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie mit dem Corona-Steuerhilfegesetz im Juni 2020 auf sieben Prozent befristet ermäßigt. Statt diese Ermäßigung angesichts der weiterhin sehr angespannten Lage der Gastronomie nun dauerhaft festzuschreiben, hat die Ampel unseren Gesetzentwurf heute abgelehnt.

Damit verpasst insbesondere das FDP-geführte Bundesfinanzministerium die Chance, Wirtinnen und Wirte in diesen schwierigen Zeiten vor weiteren Belastungen zu schützen. Zur Unzeit müssen Gastronomen zum Jahreswechsel ihre Systeme umstellen. Auch sind die Speisepreise seit Januar 2020 in der Gastronomie um 20 Prozent gestiegen. Mit der Erhöhung der Umsatzsteuer zum neuen Jahr dürften die Preise um weitere 12 Prozent steigen. Die Ablehnung unseres Gesetzes heizt die Inflation somit an.“ 

Anja Karliczek: „Die Ampel-Regierung und die Regierungsfraktionen lassen unsere Gastronomen mit ihren fleißigen Mitarbeitern erneut im Stich. Die von uns geforderte dauerhafte Entfristung der Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie wäre angesichts der steigenden Kosten für Lebensmittel, Energie sowie Gehälter und eines ohnehin margenschwachen Geschäfts überlebenswichtig für die Betriebe. Die Konsequenz wird sein, dass weitere Tausende Betriebe aufgeben werden müssen. Damit verlieren wir weiter ein Stück Lebensqualität und Attraktivität als Tourismusstandort Deutschland. Ein trauriger Tag.“