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Reinhard Brandl

Ampel entscheidet im Blindflug über Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Zur heutigen Festlegung des „Rechtsanspruchs auf schnelles Internet“ (sog. TK-MindestversorgungsV) im Digitalausschuss des Bundestages können Sie den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Reinhard Brandl, gerne wie folgt zitieren:

„Der Digitalminister hat sein erstes richtiges Projekt bei der Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen zusammen mit der Bundesnetzagentur gründlich verstolpert. Die eigenen Ampel-Fraktionen fordern ihn nun auf, im nächsten Jahr nachzuarbeiten. Die Ampel entscheidet heute über den Rechtsanspruch auf schnelles Internet im Blindflug, ohne bundesweite Erhebung der Bandbreiten und ohne Sicherheit, ob Mehrpersonenhaushalte mit 10 Mbit/s Bandbreite auch nur ansatzweise auskommen. Die Ampel hätte jetzt schon die Mindestbandbreiten auf 20 Mbit/s verdoppeln sollen. Außerdem müssen Mindestbandbreiten stets vorliegen und dürfen nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Eine guter 5G-Mobilfunkanschluss ist für den Bürger in jedem Fall besser als ein Experiment über Satellitenanschlüsse. Die Ampel sollte die vorhandenen Spielräume zugunsten der Bürger gerade im ländlichen Raum nutzen und sie nicht ein weiteres Jahr hängen lassen.“