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(Quelle: pixabay)

Ampel bremst Verwaltungsmodernisierung aus

Koalition planlos bei Fortsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Heute wird im Deutschen Bundestag der Antrag der CDU/CSU „Mehr Tempo bei digitaler Verwaltung – Onlinezugangsgesetz (OZG) fortführen, Nutzungslücken schließen, Rechtsanspruch einführen“ debattiert. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher, Dr. Reinhard Brandl:

Nadine Schön: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser bremst die Verwaltungsmodernisierung aus - organisatorisch, politisch und finanziell. Zum einen läuft das Onlinezugangsgesetz aus und ein Nachfolgegesetz wird wohl in diesem Jahr nicht mehr vorgelegt. Zum zweiten läuft die Finanzierung aus und auch hier ist keine ausreichende Vorsorge getroffen. Seitens der Unionsfraktion hatten wir im Rahmen der Coronakonjunkturprogramme 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die noch nicht vollständig abgeflossen sind. Diese Gelder müssen weiter zur Verfügung stehen. Finanzschwache Länder befürchten, ihre Aktivitäten sonst einstellen zu müssen und Online-Leistungen nicht zum Bürger bringen zu können. Wir fordern mit unserem Antrag, dass die OZG-Umsetzung rechtlich, finanziell und zeitlich abgesichert wird sowie in seiner Struktur deutlich verbessert wird. Wir brauchen den Rollout in der Fläche und vor allem die nötige politische Priorisierung des Themas. Weder Digitalminister Wissing noch Innenministerin Faeser machen dieses entscheidende Thema zu ihrer Sache. Damit riskieren sie die Modernisierung unseres Landes abzuwürgen."

Dr. Reinhard Brandl: „Statt den Ländern, Kommunen und IT-Dienstleistern Verlässlichkeit in der Planung zu geben, lassen Nancy Faeser und die Ampel-Koalition alle Akteure der Verwaltungsdigitalisierung auch sieben Wochen vor Jahresende völlig in der Luft hängen, was ab dem 1. Januar 2023 inhaltlich und finanziell gilt. Wir schlagen vor, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangeht und ab dem 1. Januar 2025 den Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch auf einen digitalen Zugang zu seinen Verwaltungsdienstleistungen gibt. Zudem fordern wir einen Rechtsanspruch der Hersteller und Betreiber von Verwaltungssystemen auf national gültige Standards. Das ist der Schlüssel, damit wir nicht eine Reihe inkompatibler Systeme bekommen, die mit Schnittstellen zusammengeflickt werden.“