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Digitalisierung
(Quelle: Unsplash.com)

Ampel beschließt Digitale Dienste Gesetz viel zu spät

Deutschland wird Umsetzungsfrist des Digital Services Act reißen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Digitale Dienste Gesetz verabschiedet. Damit soll der ab dem 17. Februar 2024 in der ganzen Europäischen Union unmittelbar geltende Digital Services Act auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Frist wird nicht mehr zu halten sein. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, und die zuständige Berichterstatterin, Catarina dos Santos-Wintz:

 

Reinhard Brandl: „Grundsätzlich begrüßen wir die Einigung der Ampel auf das wichtige Digitale Dienste Gesetz. Ab dem 17. Februar 2024 gelten die neuen Grundregeln im Internet unmittelbar in der gesamten Europäischen Union und müssen auch national umgesetzt werden. 25 von 27 EU-Staaten sind bereit. Leider konnte die Bundesregierung aufgrund fast ein Jahr andauernder Streitereien zwischen den Ampel-Ressorts erst gestern einen geeinten Gesetzentwurf vorlegen. Gleichzeitig hat sie den Gesetzentwurf für eilbedürftig erklärt. So bleiben den Bundesländern nur drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme, obwohl mit dem Medienrecht und dem Jugendschutz die Länder wesentlich betroffen sind. Eilverfahren und handwerklich schlecht gemachte Gesetze, die am Ende trotzdem dazu führen, dass Deutschland voraussichtlich als einziges EU-Land den Digital Services Act nicht fristgerecht umsetzen kann, zeigen das ganze Chaos innerhalb der Ampel.“

Catarina dos Santos-Wintz: „Es ist gut, dass es nach den langen Monaten zäher Beratungen endlich eine Einigung innerhalb der Bundesregierung gibt. Eine zentrale Frage in der kommenden parlamentarischen Debatte wird die Forderung nach schlanken Meldeverfahren für alle Beteiligten sein. Dem steht meines Erachtens nicht entgegen, dass sich unsere föderalen Strukturen angemessen im Gesetzentwurf widerspiegeln. Vielmehr geht es hier um die Frage nach zügigen innerbehördlichen Verfahren und der Behördenpraxis im Tagesgeschäft. 

Bei allen Verfahrensfragen dürfen wir aber nicht vergessen, worum es bei dem Digitale-Dienste-Gesetz geht: um den Kampf gegen Desinformation und gegen Hass und Hetze im Netz.“