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(Quelle: Büro Lindholz)

AfD als Verdachtsfall bestätigt - Ein guter Tag für den demokratischen Rechtsstaat

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am heutigen Mittwoch entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:

„Der demokratische Rechtsstaat ist wehrhaft gegen Verfassungsfeinde. Er erkennt verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig, beobachtet diese und schützt damit unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dieses klares Signal geht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aus. Es ist ein guter Tag für die Demokratie. Die Verfassungsschützer haben in ihrem zuvor erstellten Gutachten und in ihren Materialsammlungen zur AfD sauber gearbeitet: Es gibt tatsächlich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass sich die AfD gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt. Nun kann die AfD mit dem kompletten nachrichtendienstlichen Instrumentarium beobachtet werden.

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Ampel-Parteien eine klare Fehlentscheidung getroffen haben, als sie den wichtigen Vorsitz des Bundestagsinnenausschusses bei den Verhandlungen der AfD überlassen haben. Der Ausschussvorsitz ist nach wie vor nicht besetzt. Gerade in der aktuellen sicherheitspolitisch angespannten Lage, in der so wichtige Themen wie die Flüchtlingswelle aus der Ukraine, mögliche Gefahren durch Cyberangriffe auf unsere Kritischen Infrastrukturen und die notwendige Stärkung des Zivilschutzes höchste Priorität haben, darf der Vorsitz des Innenausschusses nicht dauerhaft unbesetzt bleiben.“