Skip to main content
Eckhardt Rehberg, Haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: picture alliance/Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa)

1,8 Billionen Euro für die EU bis 2027 zum wirtschaftlichen Wiederaufstieg aus der Corona-Pandemie

Kein Einstieg in eine Schuldenunion, sondern einmalige, befristete und rechtssichere Finanzierung über Kredite

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Entwurf des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes zur Finanzierung des EU-Haushalts (Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 – 2027) und des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ beraten. Dazu erklärt Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Der EU werden bis 2027 rund 1,8 Billionen Euro für den EU-Haushalt und den Wiederaufbaufonds zur Verfügung stehen. Das ist eine Menge Geld, aber zugleich eine einmalige Chance für Europa und die Mitgliedstaaten, um aus der schweren Corona-Krise wieder herauszukommen. Wir wollen, dass die europäische Wirtschaft wieder wächst, besonders notleidende Staaten sich erholen, die Verwaltungen modernisiert werden und der Klimaschutz vorangetrieben wird.

Wir übertragen mit dem Eigenmittelbeschluss eine große Verantwortung an die EU-Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof. Sie müssen sicherstellen, dass das Geld zweckgerecht für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg eingesetzt wird und zügig abfließt. Wir müssen jahrelange Verzögerungen bei der Umsetzung verhindern.

Der Eigenmittelbeschluss ermächtigt die EU-Kommission, am Kapitalmarkt Kredite von bis zu 750 Mrd. Euro für das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ aufzunehmen - und zwar nur für diesen Zweck, einmalig, befristet, im Rahmen der EU-Verträge, gestützt auf Artikel 122 (Ausnahmeklausel für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Ereignisse) und Artikel 311 (Eigenmittel). Die Schulden müssen im Zeitraum bis 2058 über feststehende Ausgaben aus dem EU-Haushalt getilgt werden.

Das ist kein Einstieg in eine Fiskal- oder Schuldenunion. Es geht um eine gemeinsame Kreditfinanzierung von EU-Ausgaben, die wegen der Schwere der Corona-Pandemie nicht über nationale Beiträge zu erbringen wären. Das ist – anders als bei Eurobonds oder Corona-Bonds – keine Vergemeinschaftung von Schulden. Deutschland haftet nicht für die Schulden anderer Staaten.

Deutschland bleibt auch weiterhin Nettozahler in der EU. Der deutsche Beitrag an die EU wird von derzeit 38,0 Mrd. Euro auf über 40 Mrd. Euro bis 2027 steigen. Dieses Geld ist gut investiert. Deutschland ist der größte Profiteur des EU-Binnenmarkts und der Währungsunion.

Als Unionsfraktion werden wir zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs einen Antrag einbringen, der die Rechenschafts- und Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag stärkt. Die Bundesregierung soll regelmäßig Auskunft geben, wie die Umsetzung des Wiederaufbauprogramms in der EU vorangeht.“