Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen-Einsatz der Bundeswehr
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und
Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage
von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7
des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015),
2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staatsund
Regierungschefs vom Nato-Gipfel am 8./9. Juli 2016 und konkretisierenden Folgebeschlüssen des Nordatlantikrats
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und
Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage
von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7
des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015),
2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staatsund
Regierungschefs vom Nato-Gipfel am 8./9. Juli 2016 und konkretisierenden
Folgebeschlüssen des Nordatlantikrats
- Drucksachen 19/23, 19/192 und 19/205 -