Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in
Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der
internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der
Bundesregierung
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in
Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der
internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999