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recht

Stiftungslandschaft bekommt bundeseinheitlichen Rechtsrahmen

Bewährtes bewahren, Zukunft gestalten

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Hans-Jürgen Thies:

Jan-Marco Luczak: „Die deutsche Stiftungslandschaft erbringt seit jeher einen wichtigen gesellschaftlichen und kulturhistorischen Beitrag, indem Werte bewahrt und für langfristige Zwecke eingesetzt werden. In der Praxis wurden der Stiftungsarbeit durch Rechtsunsicherheiten und länderspezifische Regelungen oft Steine in den Weg gelegt. Diese haben wir nun beseitigt, indem wir das Stiftungszivilrecht bundesweit einheitlich regeln. Die vielfach ehrenamtliche Stiftungsarbeit wird so deutlich einfacher gemacht.

Wichtig war uns dabei ein Höchstmaß an Flexibilität für die Stiftungen, wenn es um den Verbrauch von Umschichtungsgewinnen, Zu- und Zusammenlegungen oder die Umwandlung von der Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung geht. Hier konnten wir gegenüber dem Regierungsentwurf entscheidende Verbesserungen durchsetzen. Zugleich halten wir an Bewährtem wie der Schriftformerfordernis fest, um den Stifter nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu belasten. Es bleibt auch künftig die Pflicht der Stiftungsaufsicht, missbräuchliche Praktiken, etwa zum Zweck der Geldwäsche oder der Steuerhinterziehung, aufzudecken und zu melden.

Mit der Novellierung des Stiftungszivilrechts schaffen wir so einen einheitlichen, transparenten und modernen Rechtsrahmen auf einem stabilen Fundament und sichern damit den Fortbestand unserer lebendigen Stiftungslandschaft.“

Hans-Jürgen Thies: „Mit dem neuen Stiftungsregistergesetz wird ein zentrales Bundesstiftungsregister geschaffen, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird und 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Damit wird die Transparenz über Stiftungen erhöht und den Stiftungen der Nachweis der Vertretungsberechtigung erleichtert. Durch dieses Stiftungsregister mit Publizitätswirkung verbessern wir die Teilnahme am Rechtsverkehr durch Stiftungen und entsprechen einem langjährigen Wunsch der Stiftungspraxis.

Der Regeltypus der Stiftung ist die auf unbestimmte Zeit errichtete Stiftung. Für den rechtlichen Fortbestand solcher Stiftungen hat der Staat gegenüber den Stiftern ein Ewigkeitsversprechen abgegeben. In zwei düsteren Kapiteln deutscher Geschichte, nämlich während der NS-Zeit und in der ehemaligen DDR, wurde dieses Versprechen jedoch vielfach gebrochen und zahlreiche Stiftungen zu Unrecht aufgehoben oder aufgelöst. Deshalb haben wir mit diesem Gesetzespaket der Bundesregierung einen klaren Auftrag erteilt, Möglichkeiten einer Wiederbelebung oder Entschädigung von rechtswidrig aufgelösten Altstiftungen zu prüfen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 1. Juli 2022 zu berichten. Dieser Prüfauftrag war uns wichtig, damit begangenes Unrecht, wo dies noch möglich ist, korrigiert werden kann und das Vertrauen der Stifter und ihrer Rechtsnachfolger in die Stiftungsbehörde gestärkt wird.“