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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:26 Uhr
Zeitarbeit (Linke; B'90/Grüne)
1,5 Stunden
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestrichen werden sollen.
Die Koalition lehnt den Antrag ab, da er weit über das vertretbare Ziel, eine missbräuchliche Verwendung von Zeitarbeit zu verhindern, hinausgeht. Seine Umsetzung würde der Zeitarbeit jegliches positive Chancenpotential für Arbeitslose nehmen und in keiner Weise die legitimen Flexibilitätsinteressen der Unternehmen berücksichtigen.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist Zeitarbeit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument zum Aufbau und zur notwendigen Flexibilisierung von Beschäftigung und muss dies auch künftig bleiben. Damit Zeitarbeit aber nicht zu einem Instrument von Beschäftigungswillkür verkommt, muss die Praxis einzelner Unternehmen, die im Wege von Kostensenkungsprogrammen durch rechtlich zweifelhafte Strohmann-Konstruktionen versuchen, vor allem tariflich vergütete Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen „auszulagern“, unmöglich gemacht werden. Ein prominentes Beispiel dafür ist das Vorgehen des SCHLECKER-Konzerns, wonach unter Aufgabe dessen alten Geschäftsmodells Mitarbeiter von kleinen Filialen, die schrittweise geschlossen werden sollen, über eine Zeitarbeitsfirma zu für die Mitarbeiter deutlich ungünstigeren Konditionen an neue größere XL-Märkte eines anderen Konzernunternehmens verliehen werden.
Neben der Politik distanzieren sich auch die Sozialpartner von diesen Konstruktionen unternehmensinterner Zeitarbeit. In den aktuellen Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) einerseits sowie den Verbänden Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) andererseits, konnten sich die Tarifvertragsparteien konkret darauf verständigen, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung zu verbieten. Es soll im neuen AMP-Tarifvertrag ausgeschlossen werden, dass dieser von Zeitarbeitsunternehmen angewendet werden darf, die Zeitarbeitnehmer ausschließlich an konzerneigene Mutter- oder Schwestergesellschaften überlassen.