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27.05.2012

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Wolfgang Zöller

Patientenbeauftragter der Bundesregierung


Geboren am 18.06.1942 in Obernburg
römisch-katholisch
verheiratet
2 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 20.12.1990 (12. Wahlperiode)
Dipl.-Ingenieur (FH)

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Gesundheit
 


Main-Spessart

(Direkt gewählt im Wahlkreis 249)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-75557
Fax: 030/227-76529
E-Mail: wolfgang.zoeller@bundestag.de

Wolfgang Zöller
Bildquelle:
CDU/CSU-Fraktion
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Petzoltstr. 7
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391/915811
E-Mail: wolfgang.zoeller@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Patienten, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, haben ein Recht darauf, dass die Behandlungsfehlervorwürfe in einem transparenten und zügigen Verfahren aufgearbeitet werden. Hierzu gehört auch, dass die Begutachtungsverfahren transparent und fair ausgestaltet sind. (...)
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    • (...) Die Verbesserung der Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen ist mir aber auch weiterhin ein großes Anliegen. (...)
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    • (...) Ein erster wichtiger Schritt ist hierbei das sogenannte Pflegestellen-Förderprogramm, das mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) im März 2009 eingerichtet wurde. Das Programm soll den Krankenhäusern die Neueinstellung von zusätzlichem Pflegepersonal sowie die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen durch eine anteilige Finanzierung (90-prozentige Förderung) aus Mitteln der Kostenträger erleichtern. Mit den vorgesehenen Fördermitteln in Höhe von rund 660 Millionen Euro können bis zu 16.500 neue Pflegepersonalstellen geschaffen werden. (...)
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    • (...) Ich bin mir der Wichtigkeit der durch Zecken verbreiteten Erkrankungen bewusst. Ich arbeite deshalb eng mit dem Robert-Koch-Institut in Berlin zusammen. (...)
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    • (...) Aus Sicht des Gesetzgebers stellt die vorgeschlagene Regelung sicher, dass bei einer notwendig werdenden Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen dauerhaft ein Konfliktlösungsmechanismus zur Klärung von Streitpunkten eingerichtet wird, die zwischen den Vereinbarungspartnern auf dem Verhandlungsweg nicht zu lösen sind. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Schiedsstelle mit wesentlichen Akteuren aus der Pflegelandschaft besetzt ist und daher einen fachlich legitimierten Weg zur Konfliktlösung darstellt. (...)
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