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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 17:41 Uhr
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
zu Protokoll
Mit dem Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes werden die notwendigen Änderungen vorgenommen, um den grenzüberschreitenden Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu gewährleisten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Befugnisse der zuständigen Behörden nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes, das am 29. 12. 2006 in Kraft getreten ist, zu eng gefasst sind. Probleme sind aufgetreten, wenn die zuständige Behörde Informationen über Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten benötigte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhalten die zuständigen Behörden die Befugnis, derartige Daten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten zu verlangen. Ein vergleichbarer Auskunftsanspruch existiert bereits heute für die mit der Rechtsdurchsetzung bei Verbraucherrechtsverstößen befassten privaten Einrichtungen nach § 13 des Unterlassungsklagengesetzes.
Darüber hinaus soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes stärker in die Erbringung von Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingebunden werden. Die Betätigung des BVL im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist bisher nur für Aufgaben nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz gesetzlich geregelt. Künftig soll das BVL z. B. auch in internationalen Netzwerken und Organisationen mitarbeiten, um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern.