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Wird der Bundestag an den Änderungen der EFSF beteiligt?
Die deutschen Regelungen zur EFSF sind im sogenannten Stabilisierungsmechanismus-Gesetz (StabMechG) festgehalten. In diesem sind zum Beispiel der deutsche Garantierahmen und die Beteiligung des Deutschen Bundestags bei der Übernahme von Garantien festgelegt. Für die Ertüchtigung und Flexibilisierung der EFSF muss dieses Gesetz geändert werden. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Darin ist vorgesehen, die Mitbestimmung des Bundestags bei der EFSF zu erweitern – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von dieser Woche gefordert hat. Geplant ist ein abgestuftes Verfahren, bei dem der Bundestag allen grundsätzlichen Entscheidungen zustimmen muss. In operativen Fragen ist der Haushaltsausschuss zuständig.