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07.05.2008
Dr. Wolfgang SchäubleWir sind ein sicheres Land
Rede von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble beim Sicherheitspolitischen Kongress der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion
Sicherheit zu gewährleisten ist und bleibt eine der Kernaufgaben jedes staatlichen Gebildes. Ich sage bewusst „Gebilde“. Das Bundesverfassungsgericht hat die Europäische Union in seiner Rechtsprechung richtigerweise als Gebilde beschrieben. Wir leben in einer Zeit, in der die alleinige Zuständigkeit der Nationalstaaten abnimmt. Dem müssen wir auch in unserer Sicherheitsanalyse Rechnung tragen.
Die Bedingungen für die Gewährleistung von Sicherheit auf der Grundlage des staatlichen Gewaltmonopols verändern sich mit der Zeit. Das haben sie immer schon getan. Neu ist aber, dass sie sich mit der Beschleunigung unserer technologischen Entwicklung und unter den Bedingungen der Globalisierung schneller verändern als in früheren Zeiten.
Mit dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende des Kalten Krieges hat sich die bipolare Weltordnung aufgelöst. Das Ende der Geschichte ist deswegen aber nicht eingetreten. Auch der ewige Friede ist nicht eingetreten, und er wird es wohl auch nicht, solange die Menschen so sind wie sie sind.
Es gibt heute neue Bedrohungen und Herausforderungen. Deswegen ist es richtig, dass wir ein erweitertes Verständnis von Sicherheit entwickeln und dass wir uns um eine vernetzte Sicherheitsarchitektur bemühen. Darüber müssen wir offen und öffentlich diskutieren. Es gehört zur freiheitlich verfassten Demokratie, dass man über solche Fragen offen diskutiert und dass man solche Diskussionen nicht durch Denkverbote zu verhindern versucht.
Es gibt unterschiedliche Gefahren, auf die wir uns einstellen müssen: Manchen Gefahren kann man nur mit polizeilichen Mitteln begegnen, anderen Gefahren kann man nur mit militärischen Mitteln begegnen. Das Denken ist überholt, dass die Grenze zwischen diesen beiden Arten von Bedrohungen entlang von Landesgrenzen verläuft. Das entspricht dem Denken des 19. Jahrhunderts, das schon im 20. Jahrhundert veraltet war.
So ist es folgerichtig, dass der Weltsicherheitsrat am 12. September 2001 in seiner Entscheidung nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen zu dem Ergebnis kam, dass die terroristischen Anschläge vom Vortag ein Angriff auf die Vereinigten Staaten von Amerika gewesen seien, obwohl die Flugzeuge im Inland und nicht im Ausland gestartet sind. Die Amerikaner selbst sprechen vom „Krieg“, in dem sie sich befinden. In der Sprache unseres Grundgesetzes nennt man es „Verteidigung“. Unser Grundgesetz kennt den Begriff „Krieg“ nur im Sinne des Verbotes eines Angriffskrieges. Wir haben einen unterschiedlichen Sprachgebrauch, aber auch das zeigt, dass die Welt eine andere geworden ist.
Das Prinzip der Abschreckung, das in der Welt des Ost-West-Konfliktes eine gewisse Sicherheit gewährleistet hat, funktioniert angesichts der neuen Bedrohungslage nur noch eingeschränkt. Die Staaten verlieren das Monopol auf Kriegsführung. Auch das ist in der Geschichte nichts Neues. Wenn Abschreckung – auch die Abschreckung durch Gefängnisstrafen – angesichts terroristischer Selbstmordattentäter keine Wirkung mehr zeigt, müssen wir zum Zweck der Gefahrenabwehr noch stärker auf Prävention setzen. Prävention setzt heute vor allem Information voraus, das heißt auch und besonders leistungsfähige Nachrichtendienste. Nachrichtendienstliche Informationen sind möglicher Weise wichtiger als vieles andere, deshalb müssen unsere Nachrichtendienste international vernetzt sein. Die Leistungsfähigkeit unseres Bundesnachrichtendienstes ist die Voraussetzung dafür, dass der Bundesverteidigungsminister, der Bundesinnenminister, die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung die Verantwortung für den Einsatz in Afghanistan überhaupt tragen können. Und deswegen ist meine herzliche Bitte: Stärken Sie die Leistungsfähigkeit von Nachrichtendiensten. Ein Übermaß an Öffentlichkeit ist schwer vereinbar mit der Arbeit unserer Nachrichtendienste, die die Vertraulichkeit der Informationen, die sie von ausländischen Partnerdiensten bekommen, gewährleisten müssen, um nicht von lebenswichtigen Informationen abgeschnitten zu werden.
Wir leben in Europa in einem Zeitalter offener Grenzen. An unseren Landesgrenzen gibt es nur noch an der Grenze zur Schweiz stationäre Kontrollen, und auch diese nur noch bis Ende dieses Jahres. Als ich am Beginn dieser Legislaturperiode überlegt hatte, was auf mich als Innenminister zukommt, habe ich gedacht, dass eine der heikelsten Aufgaben die Schengenerweiterung sein wird. Die Bevölkerung in den Grenzregionen profitiert von der Abschaffung von Grenzen, aber sie verbindet damit auch Sorgen um einen Verlust von Sicherheit. Ich habe mich stark für die Öffnung unserer Grenzen zu Polen und Tschechien eingesetzt. Und es ist besser gelungen als viele es für möglich gehalten haben.
Die Öffnung der Grenzen setzt voraus, dass wir die notwendigen Informationen, die wir für früher für die Grenzkontrollen brauchten, heute europaweit austauschen. Das muss auf einem hohen datenschutzrechtlichen Niveau sichergestellt sein, sonst können wir die Politik von Grenzöffnung und weniger Kontrollen nicht weiterführen. Die europäische Einigung bringt mehr Freiheit. Sie darf aber nicht zu einem Verlust an Sicherheit führen.
Diese Ansätze sind auch im soeben veröffentlichen Strategiepapier unserer Bundestagsfraktion enthalten. Sie gelten gerade auch im Verhältnis zu unseren amerikanischen Verbündeten. Auch im transatlantischen Raum brauchen wir Sicherheit. Wir haben uns viel Mühe gegeben, um ein Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union abzustimmen. Das ist notwendig, damit wir trotz wachsender weltweiter Mobilität und immer weniger Grenzkontrollen das Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten können.
Dahinter steckt keine Datensammelwut einzelner Behörden, sondern die Verantwortung für Menschen und Institutionen. Globalisierung und offene Grenzen bedeuten, dass wir nur gemeinsam und integriert handeln können. Das ist in diesem Strategiepapier, wie ich finde, hervorragend dargestellt.
Wer multilaterale Entscheidungen will – und das ist unsere gemeinsame Position –, muss auch bereit sein, sich multilateral zu engagieren. Es geht nicht, dass wir multilateral diskutieren, was die Vereinigten Staaten unilateral ausführen sollen. Die Bereitschaft zum gemeinsamen Engagement im Rahmen der Möglichkeiten, die jedes Land hat, ist Voraussetzung dafür, dass der Weg in Richtung mehr Integration und multilateralen Entscheidungsstrukturen gelingt.
Und das gilt nicht nur im militärischen Bereich, sondern auch in allen rechtlichen Fragen bis hin zu völkerrechtlichen Fragen. Auch dort stimmen die alten Kategorisierungen mit den neuen Bedrohungen nicht mehr wirklich überein. Guantanamo ist keine Lösung, aber mit dieser Feststellung ist das Problem noch nicht gelöst. Und wenn man das will, und wenn man unsere amerikanischen Verbündeten davon überzeugen will, sich anderen anzuvertrauen, dann muss man bereit sein, die Debatte, wie wir es besser und richtiger machen können, offen zu führen. Wenn man dazu nicht bereit ist, kommen am Ende unilaterale Entscheidungen heraus.
Wer Tabus und Denkverbote aufstellt, muss sich hinterher nicht beklagen, dass in Grauzonen gehandelt wird. Ich halte gar nichts von Grauzonen und deswegen plädiere ich dafür, dass wir uns der Mühsal unterziehen, in demokratischer Offenheit streitige Debatten zu führen. Es geht jedenfalls nicht, wenn wir unsere Verantwortung ernst nehmen, dass wir Debatten verbieten oder verhindern wollen. Dann funktioniert die offene Demokratie nicht.
Zu dem Thema Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr will ich aus Sicht des Verfassungsministers ein paar Worte sagen: Wir waren uns 2003, als es um den Awacs-Einsatz über der Türkei ging, zwischen Union und FDP einig, dass dieser Einsatz ohne Parlamentsbeschluss von unserer Verfassung nicht gedeckt ist. Wir haben damals gesagt: Wenn die CDU/CSU aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen stimmt und dagegen klagt, wird es in Amerika niemand verstehen. Wenn es die FDP tut, macht das einen Unterschied in der Wahrnehmung eines anderen Landes mit anderer Öffentlichkeit, weil sie nicht die große Oppositionspartei ist. Deswegen haben wir entschieden, dass die FDP dagegen vorgeht. Ich habe das damals genauso formuliert und dem Bundeskanzler gesagt, dass wir darüber nicht streiten wollen und auch die Soldaten keinen Streit darüber haben wollen. Und ich habe ihn gebeten, eine Bundestagsbefassung zu ermöglichen, um eine sichere Rechtsgrundlage für den Einsatz zu schaffen. So ist es gewesen.
Dies gesagt, füge ich hinzu: Wer, wie der geschätzte Bundesaußenminister, für eine europäische Armee plädiert und darin eine langfristige Vision sieht, der sollte dann auch dazu sagen, dass eine europäische Armee, die den Namen verdient, so nicht zustande kommen wird. Denn dann müssten 27 nationale Parlamente über den Einsatz einer europäischen Armee am besten in jeweils in drei Lesungen beraten und zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Da ist meine Bürgerschutzgarde in Celle effizienter. Deswegen darf auch diese Debatte nicht tabuisiert werden, es sei denn man will keine europäische Integration und keine Integration in die NATO.
Wir haben eine Menge auf den Weg gebracht in dieser Regierung. Die äußere Sicherheit hat Herr Jung schon angesprochen. Mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der CDU/CSU in der maßgeblichen Regierungsverantwortung läuft es gut, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann.
Mit der Föderalismusreform I hat der Verfassungsgesetzgeber dem Bundeskriminalamt zum ersten Mal eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis übertragen, und zwar für die Abwehr schwerer Gefahren aus dem internationalen Terrorismus. Wir sind gerade mitten in der Gesetzgebung, um dem Bundeskriminalamt die Instrumente, die man angesichts der technologischen Entwicklung zur polizeilichen Gefahrenabwehr braucht, zu übertragen.
Auch bei der Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten, das heißt beim Besuch von Terrorcamps, müssen wir etwas tun. Gegen Selbstmordattentäter hilft ja die General- oder Spezialprävention des Strafrechts ziemlich wenig. Laut der Strafgesetzordnung wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn der Tatverdächtige tot ist. Also muss man vorher aktiv werden. Deswegen brauchen wir die strafrechtliche Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten.
Auch die Neuorganisation der Bundespolizei ist ein wichtiger Baustein in unserer Sicherheitsarchitektur. Wir müssen die Polizei in unserer föderalen Sicherheitsstruktur von Bund und Ländern auf die neuen Herausforderungen durch offene Grenzen einstellen. Unsere föderale Sicherheitsordnung, in der Polizeiaufgaben grundsätzlich Ländersache sind, hat sich übrigens außerordentlich bewährt. Wer einen Zweifel daran haben sollte, der schaue sich die ausgesprochen positiven Erfahrungen an, die wir während der Fußballweltmeisterschaft oder auch in Heiligendamm beim Schutz des G8-Gipfels im vergangenen Jahr gemacht haben.
Auch Integrationspolitik oder Initiativen wie die Deutsche Islamkonferenz haben einen Bezug zur Prävention unter dem Gesichtspunkt der Stabilität und inneren Friedens unserer Gesellschaft. Freiheitlich verfasste Gesellschaften leben vom Grundgedanken der Toleranz und Offenheit und auch von der Erkenntnis, dass Verschiedenheit nicht Bedrohung ist, sondern Bereicherung. Natürlich ist aber auch ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten und Zugehörigkeit Voraussetzung für ein Miteinander.
In unserem Koalitionsvertrag mit der SPD stehen ein paar Punkte, die noch nicht erfüllt sind. Beispielsweise müssen wir aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz die fälligen Konsequenzen ziehen. Denn es kann nicht sein, dass Gefahren, die nur mit militärischen Mitteln abzuwehren sind, deswegen nicht abgewehrt werden können, weil nicht zweifelsfrei feststeht, dass der Angriff von außen kommt, und das ist leider immer noch die herrschende Interpretation von Artikel 87 Grundgesetz.
Ich war einmal Chef des Kanzleramtes, und in dieser Zeit – es war 1985 – hatten wir einen Wirtschaftsgipfel im Bonner Kanzleramt vorzubereiten. Da waren die Rahmenbedingungen weniger dramatisch als heute, aber Bedrohungen aus der Luft haben mich damals schon beschäftigt. Ich habe die versammelten Staatssekretäre schließlich gefragt: „Was machen wir gegen eine Bedrohung aus der Luft durch ein bemanntes oder unbemanntes Flugobjekt?“ Einer der Staatssekretäre erwiderte: „Wir sperren den Luftraum.“ Auf meine Frage, wie man das macht, ergänzte er: „Mit einer Rechtsverordnung.“ Ich fragte weiter: „Was ist, wenn jemand dagegen verstößt?“ und bekam zur Antwort: „Der kriegt ein Bußgeld.“
Um es kurz zu machen: Die Polizei kann es nicht und die Bundeswehr darf es nicht. Es hilft nur beten. Damals hat es geholfen. Mein Verständnis als Protestant ist allerdings, dass man sich nicht zu oft aufs Beten verlassen darf, solange man als politisch Verantwortlicher selbst etwas tun kann. Seit damals bewegt mich also diese Frage. Das Gleiche gilt für die Abwehr von Gefahren zur See.
Vor diesem Hintergrund haben wir eine Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes vereinbart für große Katastrophen, die länderübergreifend sind. Und wir haben in der Koalition auch bei dem Beschluss zur Verabschiedung des Weißbuches zur Verteidigung vereinbart, dass wir Leitlinien zur Sicherheit in Deutschland beschließen wollen. Und was wir heute machen, ist eigentlich nur die Vorarbeit hierfür.
Für jemanden, der sich amtlich aber auch sonst Gedanken macht, wie unsere demokratische rechtsstaatliche Ordnung zukunftsfähig bleibt, geht es auch darum, die Menschen mitzunehmen und zur Beteiligung anzuregen. Denn eine Demokratie ohne Demokraten ist eine labile Sache, wie wir aus der deutschen Geschichte wissen. Auch die Demokratie und gerade die Demokratie braucht Führung. Führung und Demokratie sind keine Gegensätze. Es ist Aufgabe der gewählten Parlamentarier und der Regierungsmitglieder, Führungsverantwortung wahrzunehmen. Führung in der Demokratie heißt nicht, Regierung und Parlament durch Meinungsumfragen zu ersetzen. Die Demoskopie ist eine Entscheidungshilfe, aber sie ersetzt nicht politische Führungsverantwortung. Und politische Führungsverantwortung in der Demokratie heißt nicht überfallartig entscheiden, sondern Debatte und Diskussion.
Wir sind ein sicheres Land. Die Menschen in unserem Land fühlen sich sicher nach innen und nach außen. Das ist ein hohes Gut. Das verdanken wir unserem Grundgesetz. Unsere Verantwortung besteht darin, alles zu tun, damit wir auch in Zukunft ein sicheres Land bleiben und sich die Menschen sicher fühlen.