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Wie vertreten wir die Energiewende international?
Die Nuklearsicherheit und die verbindlichen Überprüfungen des Risikos von Kernkraftwerken sollten Teil der Europapolitik werden. Denn die potenziellen Folgen einer nuklearen Havarie machen es unumgänglich, die Risikovorsorge europäisch zu regeln und Mechanismen festzulegen, um mangelhafte Auslegung von Anlagen und mangelhafte Betriebsführung zu sanktionieren. Die Europäische Kommission sollte insoweit rechtliche Zuständigkeiten erhalten. In einem Europa, das im Binnenmarkt Details von Produkten regelt, ist dies überfällig.
Entscheidend ist auch, dass die Kriterien der Reaktorsicherheitskommission bei den Kriterien zum europäischen Stresstest Eingang finden, um sicherzustellen, dass nicht andere europäische Staaten Kernkraftwerke weiterbetreiben (und aus diesen eventuell versuchen, Strom nach Deutschland zu exportieren), die zwar den europäischen Stresstest bestanden haben, aber den Kriterien der Reaktorsicherheitskommission nicht genügt hätten.