Die Idee der Schuldenbremse ist, der öffentlichen Hand klare Grenzen für die Kreditaufnahme zu setzen. Die Staaten sollen zukünftig ihre Ausgaben mit vorhandenen Einnahmen bestreiten und sich nicht mehr neu verschulden. Die Haushalte sollen strukturell ausgeglichen sein oder sogar einen Überschuss aufweisen. Strukturell ausgeglichen ist ein Haushalt nach dem Fiskalvertrag dann, wenn die jährliche Neuverschuldung - um Konjunktureffekte und finanzielle Transaktionen bereinigt - 0,5 Prozent des BIP nicht überschreitet. Zeichnet sich ein höherer Wert ab, müssen automatische Korrekturen eingeleitet werden.
Letztlich werden damit die Vorgaben aus dem Maastricht-Vertrag verschärft, wenngleich die Überwachung in den jeweiligen Mitgliedstaaten erfolgt.
Zudem wird die Einführung einer Schuldenbremse mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verknüpft. Wer zukünftig Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den Fiskalvertrag ratifiziert und innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten eine nationale Schuldenbremse eingeführt haben.