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17.06.2010

(49. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:47 Uhr

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010


30 Minuten

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Entscheidung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 umgesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das Wehrpflichtgesetz und mittelbar auf das Zivildienstgesetz aus. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten werden.

Mit der Verkürzung des Grundwehrdienstes und damit des Zivildienstes mussten weitere Folgeänderungen festgelegt werden, wie z. B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.

Die Folgeänderungen zielen darauf ab, im Interesse des Bundes, aber auch im Interesse der Wehrpflichtigen den Grundwehrdienst und den Zivildienst weiterhin sinnvoll und attraktiv zu gestalten.
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010