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Was sind die EFSF-Leitlinien?
Der Haushaltsausschuss hat dem Entwurf der sogenannten Leitlinien zum europäischen Rettungsschirm EFSF Ende November 2011 zugestimmt. Die Leitlinien sollen eine möglichst zielgenaue und transparente Anwendung der EFSF sicherstellen. In ihnen werden der Umfang und die technische Umsetzung der neuen Instrumente des Rettungsschirms konkret benannt.
Für jedes der vier neuen Instrumente des „ertüchtigten“ Rettungsschirms (Primärmarktkäufe, Sekundärmarktkäufe, Darlehen zur Bankenrekapitalisierung, vorsorgliche Programme) gibt es eine eigene Leitlinie. Geregelt werden dort jeweils das Anwendungsziel dieser Instrumente, spezifische Aspekte ihrer Aktivierung, die Bedingungen für ihre Aktivierung, die Überwachung ihrer Anwendung sowie weitere operationale Fragen.
In einem weiteren Dokument werden Modalitäten und Bedingungen festgelegt, mit denen die EFSF ihr Volumen, ihre Kapazität maximieren kann. Ziel ist, die vorhandenen Instrumente unter Hinzuziehung von Mitteln privater Investoren wirkungsvoller auszugestalten. Konkret sind zwei Modelle vorgesehen. Bei der sogenannten Versicherungslösung ist ein Kreditausfallschutz von 20 bis 30 Prozent des Nominalwertes neuer Staatsanleihen betroffener Euro-Mitgliedstaaten vorgesehen. Idee des sogenannten Co-Investment-Fonds ist, Mittel externer Kapitalgeber mit EFSF-Mitteln zu bündeln. Auch hier wird es einen gewissen Grad an Absicherung der privaten Mittel geben, um einen Investitionsanreiz zu setzen.