Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitentwickelte Schuldenbremse setzt Bund und Ländern klare Grenzen für die Kreditaufnahme: Der Staat muss seine Ausgaben grundsätzlich mit den vorhandenen Einnahmen bestreiten und darf nicht regelmäßig neue Schulden machen. Ab 2016 darf das strukturelle Defizit des Bundes 0,35 Prozent des BIP nicht mehr überschreiten.
Eine zusätzliche, konjunkturbedingte Neuverschuldung im Abschwung muss mit entsprechenden Überschüssen im Aufschwung ausgeglichen werden. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist beim Bundesverfassungsgericht einklagbar.