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Was genau ist eigentlich die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse setzt der öffentlichen Hand klare Grenzen für die Kreditaufnahme. Gemäß Artikel 109 des Grundgesetzes (GG) gilt für Bund und Länder der Grundsatz, dass der Haushalt strukturell ausgeglichen sein muss: Der Staat muss seine Ausgaben grundsätzlich mit den vorhandenen Einnahmen bestreiten und darf nicht regelmäßig neue Schulden machen. Artikel 115 GG und das dazugehörige Ausführungsgesetz konkretisieren das: Der Bund führt einen ausgeglichenen Haushalt, wenn sein strukturelles (um Konjunktureffekte und finanzielle Transaktionen bereinigtes) Defizit ab 2016 maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Eine zusätzliche, konjunkturbedingte Neuverschuldung im Abschwung muss mit konjunkturbedingen Überschüssen im Aufschwung ausgeglichen werden. Die Bundesländer müssen ab 2020 komplett ohne neue Kredite auskommen.