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Warum wurde die Schuldenbremse eingeführt?
Die alten verfassungsrechtlichen Regelungen, mit denen die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte begrenzt wurde, hatten nicht die erhoffte Wirkung gezeigt: Die Schuldenberge von Bund und Ländern wurden immer höher. So stieg die Schuldenstandquote, also das Verhältnis vom Schuldenstand zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), von 20 Prozent Ende der 60er Jahre auf 74,4 Prozent im Jahr 2009. Die Schulden der öffentlichen Haushalte und die Zinslasten engen die Gestaltungsspielräume für künftige Generationen immer mehr ein. Deshalb wurde die Schuldenbremse für Bund und Länder im Grundgesetzt verankert.