Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
Warum soll das Schuldenmachen erst ab 2016 bzw. 2020 verboten sein?
Mit der Übergangsregelung wurde zum einen der Finanz- und Wirtschaftskrise Rechnung getragen, die zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse die Haushalte immens belastete. Zum anderen sollte so eine geordnete Anpassung an die ab 2016 beziehungsweise 2020 geltende neue Verfassungsrechtslage ermöglicht werden.