Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf dem Weg
Gesetz passiert den Bundestag mit Koalitionsmehrheit
Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat mit der Verabschiedung des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes einen starken Impuls gegeben. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag in Rekordzeit umgesetzt. In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz. Bürger und Unternehmen werden um 8,5 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Mit dem Gesetz wird Familien geholfen und die krisenverschärfenden Maßnahmen der Unternehmensteuerreform und Erbschaftsteuerreform werden abgemildert. So werden mit der Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro und der Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro Familien mit Kindern um insgesamt 4,6 Milliarden Euro entlastet. Besonders gefördert werden hier Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen. So entfallen von den vorgesehenen 4,6 Milliarden Euro für die Familien 4,2 Milliarden Euro auf die Erhöhung des Kindergeldes und nur rund 400 Millionen Euro auf die Erhöhung des Kinderfreibetrages, der Familien mit höherem Einkommen zu gute kommt.
Auch bei der Erbschaftsteuer werden Familien weiter gezielt entlastet. Ab 2010 kommen nun auch in der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen) familiengerechte Steuersätze zur Anwendung. Die Steuersätze werden deutlich herabgesetzt und bewegen sich künftig zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %). Dies entlastet Familien um weitere 370 Mio. €.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen gleicht einen Standortnachteil im europäischen Wettbewerb aus, da nahezu alle Staaten um uns herum einen ermäßigten Satz eingeführt haben. Hier werden Mindereinnahmen von 945 Millionen Euro erwartet, da nur die Übernachtungsleistung zukünftig mit 7 Prozent besteuert wird, auf alle andere Leistungen, wie z. B. das Frühstück, werden weiterhin 19 Prozent erhoben. Die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird durch einen neuen Steuertarif gesenkt. Durch weitere Änderungen werden Betriebe in die Lage versetzt, auf Veränderungen der Beschäftigungslage flexibler reagieren zu können.
Insgesamt geht es um 13 finanzwirksame Maßnahmen im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Energiesteuer und anderen Gesetz.
Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2009 vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Wachstumsbeschleunigungsgesetz dann noch in diesem Jahr rechtzeitig im Bundesgesetzblatt stehen.