Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:22 Uhr
Wachstums-Beschleunigungsgesetz
1,5 Stunden
Die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht überwunden. In dieser sehr ernsten und beispiellosen wirtschaftlichen Gesamtsituation gilt es, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden und neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung zu setzen.
Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb auch ein steuerliches Sofortprogramm mit krisenentschärfenden Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen zum 1. Januar 2010 vereinbart. Ebenso wollen wir bereits zum 1. Januar 2010 Familien mit Kindern stärker unterstützen. Diese Vorhaben werden kurzfristig mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz umgesetzt, das die Union gemeinsam mit der FDP am 9. November 2009 in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rd. 8,5 Mrd. € entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.