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12.11.2009

(5. Sitzung)
Stand: 17.02.2010, 11:01 Uhr

Aussprache zur Regierungserklärung: Finanzen, Steuern, Haushalt und Wachstumsbeschleunigungsgesetzes


2 Stunden

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) werden die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthaltenen steuerlichen Maßnahmen des Sofortprogramms umgesetzt, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten sollen.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:

Kindergeld/Kinderfreibetrag
  • Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird - um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern - das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Beide Maßnahmen sind Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft und sollen die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern als Keimzelle derselben weiter stärken.
Unternehmensbesteuerung
  • Die zeitliche Beschränkung bei der mit dem Bürgerentlastungsgesetz (Krankenversicherung) eingeführten körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel wird aufgehoben. Dies fördert die Bereitschaft, in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu sanieren, rettet Arbeitsplätze und setzt neue Wachstumsimpulse frei.
  • Der Abzug von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen wird zugelassen, um Wachstumshemmnisse für Unternehmen zu beseitigen.
  • Der Übergang von Verlusten in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften wird zugelassen.
  • Bei der Zinsschranke wird eine höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft eingeführt, um kleine und mittlere Unternehmen von der Zinsabzugsbeschränkung auszunehmen und so in konjunkturell schwierigen Zeiten zu entlasten und zu stärken.
  • Bei der Zinsschranke wird rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren eine Vortrag des sogenannten EBITDA, also der Summe aus Gewinn, Zinssaldo und Abschreibungen, eingeführt.
  • Die Anwendung der sog. Escape-Klausel bei der Zinsschranke für Konzerne wird verbessert. Die Regelung schafft deutliche Erleichterungen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Vergleich der Eigenkapitalquoten.
  • Es wird eine Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro eingeführt. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen. Unternehmen erhalten so mehr Flexibilität bei der Wahl zwischen den Abschreibungsmodalitäten.
  • Der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wird von 65 Prozent auf 50 Prozent reduziert.
  • Die Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer wird erleichtert. Hier werden Wachstumshemmnisse beseitigt, indem die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Schranken beseitigt. Die Betriebe werden damit u. a. in die Lage versetzt, auf Veränderungen der Beschäftigungslage flexibler reagieren zu können.
  • Die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent gesenkt.
Umsatzsteuer
  • Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird auf 7 Prozent gesenkt. Hierdurch soll der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen werden.
Energiesteuer
  • Um die Märkte für reine Biokraftstoffe zu erhalten wird auf die im Energiesteuergesetz vorgesehene Reduzierung der steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe verzichtet. Der steuerliche Entlastungssatz für das Jahr 2009 wird für die Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben.