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  • Roderich Kiesewetter: Bildungsbericht DEU absolut lesenswert: http://bit.ly/adZ4Nf BaWü muß initiativer Vorreiter buweiter Standards werden!
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30.07.2010

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02.03.2010

Dr. Günter Krings

Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen

Gesetz wegen Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses nichtig




Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:


Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren müssen möglicherweise eingestellt werden.

Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen konnten. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt eines Anrufes) übertragen werden sollen.

Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres Zusammenlebens.

Daher müssen wir jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Bereich der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen werden entsprechend der Vorgaben auf Karlsruhe umgesetzt werden, damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.



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