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  • Ursula Heinen-Esser: Lufthansa hat (mal wieder) Flug annuliert - warum eigentlich? Bei Airberlin gerade noch Ticket bekommen - Danke!
    09.02.2012 08:04 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrurbach :-) Besser über Biber reden.
    09.02.2012 07:46 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig ich lade Sie mal zu einem Planspiel Parlament ein. Sie werden danach verwundert feststellen, dass Sie es genau so machen! :-)
    09.02.2012 07:42 h
  • Dr. Peter Tauber: Wird ein langer Tag heute. Um 21 Uhr habe noch Schriftführerdienst. Wo gibt's jetzt noch schnell einen großen Kaffee bevor es losgeht?
    09.02.2012 07:40 h
  • Ursula Heinen-Esser: Kölner Flughafen-Chef bietet Billig-Tarife für nächtl leise Flugzeuge an. Warum nicht umgekehrt? Drastische Zuschläge für laute Flieger?
    09.02.2012 07:38 h
09.02.2012

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02.03.2010

Michael Grosse-Brömer

Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts




Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, erklärt zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung:


Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich sei, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Das ist zu begrüßen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten. Das ist bedauerlich.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren und die möglichen Nachbesserungen an dem Konzept zügig vorzunehmen.

Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.
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