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08.07.2010

Helmut Brandt

Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung

Rede zur Einführung der Volksgesetzgebung




7.) Erste Beratung DIE LINKE.
Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz)
- Drs 17/1199 -


Sehr geehrter Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
 
Ceterum censeo: Jedes Jahr aufs Neue debattieren wir über die Einführung einer direkten Demokratie.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir werden auch nie aufhören!)
 
– So alt werden Sie gar nicht, Herr Ströbele, als dass ich das nicht erleben könnte.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden Sie noch erleben!)
 
Zum wiederholten Male müssen wir uns heute daher diesem Thema widmen. Ich freue mich, dies heute für meine Fraktion tun zu können.
 
Ich werde deutlich machen, dass es sich hierbei um einen rein populistischen Antrag und eine rein populistische Forderung der Linken handelt, mit der man möglicherweise die Gunst der Bevölkerung leicht gewinnen kann, die aber keine zum Nutzen unserer Demokratie ist.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
An unserer Argumentation, die in den letzten Jahren bei den einschlägigen Debatten immer wieder vorgebracht wurde, hat sich im Kern nichts verändert.
 
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie haben nichts gelernt!)
 
Die Befürworter von Plebisziten tun gerade so, als sei unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie eine quasi minderwertige Form der Demokratie,
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unvollkommen!)
 
ein geschichtliches Versehen, das endlich korrigiert werden muss. Das ist eine Geisteshaltung, die ich nicht teilen kann.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das steht doch nirgendwo!)
 
Es wird dabei suggeriert, die Einführung von Volksentscheiden sei ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Auch das steht nirgendwo!)
 
– Das steht zwar nirgendwo, aber das steht hinter Ihrem Antrag. – Es wird behauptet, nur durch die direkte Demokratie könnten das bürgerschaftliche Engagement gestärkt und die Wähler wieder an die Wahlurnen zurückgeholt werden.
 
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
 
Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich nicht. Es sprechen nämlich gewichtige Gründe klar gegen Plebiszite  auf Bundesebene und für eine Beibehaltung unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie.
 
Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung in sich.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Die CDU macht sie doch ständig, gerade hier in Berlin! Eine nach der anderen macht Ihre Partei!)
 
– Herr Wieland, ich hatte von der Bundesebene und nicht von Berlin gesprochen. – Herr Wieland, Sie wissen mit Sicherheit – ich weiß, dass Sie das wissen –, dass durch diese Form des Plebiszits in der Weimarer Zeit das Volk aufgewühlt und gespalten und das Vertrauen in das Parlament zusätzlich erschüttert wurde. Ich brauche Sie auch nicht daran zu erinnern, dass gerade während der Naziherrschaft Volksabstimmungen geradezu missbraucht wurden, um diktatorische Entscheidungen zu legitimieren.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie waren ja auch nicht frei!)
 
Mit Volksabstimmungen kann man den immer schwierigeren und komplexen Fragestellungen unserer pluralistischen Welt gerade nicht gerecht werden. Ein Volksentscheid ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine Frage – und das steht in Ihrem Antrag – mit Ja oder Nein entschieden wird. So sind komplexe Probleme nicht zu lösen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das müssen Sie bei jedem Gesetz hier auch machen: mit Ja oder Nein stimmen!)
 
Im Gegensatz dazu ist unser bestehendes Gesetzgebungsverfahren ein lernendes Verfahren. Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Nach der ersten Lesung schließt sich eine intensive Beratung in den Ausschüssen an. Sachverständigenanhörungen, Expertengespräche und Berichterstattergespräche werden durchgeführt.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Die direkte Demokratie hat drei Stufen!)
 
Zudem wird eine Folgenabschätzung vorgenommen. Ich erinnere unter anderem auch an die Einrichtung des Normenkontrollrates. Es ist also ein umfassender Vorgang, bei dem alle Gesichtspunkte erörtert werden konnten, bis schließlich das Gesetz verabschiedet wird. Solch ein gründliches Verfahren, bei dem regelmäßig auch Kompromisse zum Wohle der Allgemeinheit, aber eben auch zum Wohle der Minderheiten ausgehandelt werden, ist nach unserer Auffassung das besser geeignete Instrument.
 
Das beste Beispiel dafür – das haben Sie nicht erwähnt, weil Ihnen das natürlich nicht in den Kram passt – wird durch die Schweiz geliefert, wo bei einer Abstimmung durch in diesem Fall zwei rechtspopulistische Parteien überraschend eine Mehrheit von 57 Prozent herauskam.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Populistische Entscheidungen kommen im Bundestag nie vor! Niemals!)
 
Durch diese Abstimmung wurden nicht nur bei den in der Schweiz lebenden Muslimen, sondern auch im Ausland und bei uns zu Recht große Proteste ausgelöst.
 
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?
 
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Bitte schön.
 
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Bitte, Herr Ströbele.
 
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke, Herr Präsident. – Herr Kollege, haben Sie eine Erklärung dafür, warum es auf europäischer Ebene mit einem Volksentscheid klappen soll, während es auf Bundesebene nicht klappen soll? Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat Ihre Fraktion – vermutlich haben Sie selber das auch getan – für den Lissabon-Vertrag und vorher für die Europäische Verfassung gestimmt, in denen das ja ausdrücklich vorgesehen ist. Wir wissen ja, dass im Augenblick noch sehr intensiv an den Einzelheiten gearbeitet wird.
 
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Ich habe deshalb keine Erklärung dafür, weshalb das klappen sollte, weil ich an ein solches Verfahren nicht glaube.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist doch vorgesehen! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch dafür gestimmt!)
 
– Unabhängig davon, Herr Wieland, ob das im Lissabon-Vertrag vorgesehen ist oder nicht, wird man abzuwarten haben, was im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament dazu beschlossen wird. So wie Sie das anstreben und wie es in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist, klappt das weder auf Bundesebene noch auf europäischer Ebene.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Ich hatte gerade die Schweiz und die dort mit Volksabstimmungen verbundenen Probleme erwähnt. Darauf gehen Sie natürlich nicht ein, weil das Ihnen nicht passt.
 
Für besonders groß halte ich auch die Gefahr, dass wichtige Fragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht,
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das passiert hier im Bundestag natürlich nie!)
 
wie schlagwortartig Parolen – darin sind Sie ja groß – unter das Volk gejubelt werden und wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnt. Die Folge ist doch klar: unsachlicher Abstimmungskampf, der die Gefahr von Manipulation in sich birgt.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist nicht zu fassen! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja unglaublich!)
 
– Das ist nicht unglaublich, Herr Wieland. Sie wissen genau, wovon ich spreche.
 
Meines Erachtens ist es nicht einzusehen, dass sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen.
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wieland?
 
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Selbstverständlich, bitte schön.
 
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Kollege Brandt. – Wenn das Instrument des Volksbegehrens bzw. des Volksentscheides nur ein Instrument für Unwissende ist, für Demagogen, für Spalter der Bevölkerung, warum wird es denn dann auf Ebene der Bundesländer zum Teil mit großem Erfolg praktiziert? Warum stellt sich Ihre Partei auf Ebene der Bundesländer gerne hinter solche Volksbegehren, hier in Berlin zum Beispiel beim Thema Religion oder Offenhaltung des Flughafens Tempelhof? Warum haben Ihre Parteifreundinnen und -freunde von der CSU gefordert, dass über den Vertrag von Lissabon eine Volksabstimmung stattfinden solle, der ja nun wirklich nicht einfach zu lesen und zu verstehen war? Warum kommen solche Forderungen aus Ihrer Partei, wenn dieses Instrument, wie Sie sagen, nur etwas für plakative Parolen und zur Volksverdummung ist?
 
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Erstens habe ich das so, wie Sie es jetzt wiedergeben, nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass eine solche Gefahr besteht.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)
 
Zum anderen ist es ein großer Unterschied, ob man in einer Stadt wie Berlin mit 3,6 Millionen Einwohnern ein solches Verfahren durchführt oder in einem Land mit 80 Millionen Einwohnern.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was ist der Unterschied?)
 
– Das ist zahlenmäßig ein großer Unterschied. Das werden Sie vielleicht nicht so weit nachvollziehen können, aber ich kann Ihnen das vorrechnen.
 
Dann kommt noch eines hinzu, Herr Wieland: Wenn Sie schon Berlin erwähnen, dann werden Sie doch auch die Worte des Herrn Regierenden Bürgermeisters Wowereit kennen, der sagte, es wäre ihm vollkommen egal, wie das Volk in dieser Volksabstimmung entscheidet, er wird sich ohnehin nicht daran halten, Tempelhof würde geschlossen.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Herr Wowereit kann sich irren! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist offenbar so wenig ein Freund von Volksabstimmungen wie Sie!)
 
So viel zum Verständnis der Grünen, der Roten und anderer in dieser Frage. Ich denke, dass Ihre Frage damit beantwortet ist.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich habe es ja gerade erwähnt – ich verstehe das auch oft in der Diskussion nicht –: Für mich ist nicht einzusehen, weshalb wir uns als Parlamentarier auf diese Art und Weise zum Teil aus der Verantwortung stehlen sollten.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht im Grundgesetz! Haben Sie mal das Grundgesetz gelesen?)
 
Herr Ströbele, ich denke auch, dass das insgesamt eine Abwertung des Parlaments bedeuten und damit ein Bedeutungsverlust einhergehen würde, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen – und wir wissen ja aus dem Innenbereich, was es damit auf sich hat –
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Art. 20!)
 
und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows zu diskutieren als im Parlament auszutragen, eingetreten ist. All das würde gefördert.
 
Letztlich wäre die föderale Grundstruktur unseres Staates tangiert, weil die in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung nicht mehr in der vom Grundgesetz garantierten Form gewährleistet wäre.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Lesen Sie doch den Gesetzentwurf! Da steht die Beteiligung der Länder drin!)
 
– Sie müssen meinen nächsten Satz abwarten, dann wissen Sie, was fehlt.
 
Eine Konkurrenzvorlage durch den Bundesrat sieht Ihr Gesetzentwurf nämlich nicht vor – auch andere Regularien nicht. Er wird lediglich beteiligt, aber nicht in der vom Grundgesetz vorgesehenen Form.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Machen Sie einen Vorschlag!)
 
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind damit die Gründe für eine Ablehnung im Wesentlichen die gleichen, die wir bereits anlässlich der früher vorgelegten ähnlichen oder gleichartigen Gesetzentwürfe genannt haben.
 
Kommen wir zu den Hauptargumenten derjenigen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie behaupten immer wieder, durch die Möglichkeit von Plebisziten auf Bundesebene könne man der Politikverdrossenheit und dem Vertrauensverlust der Politiker entgegenwirken. Das stimmt einfach nicht.
 
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum der Vorschlag, dem Parlament in wichtigen Fragen die gesetzgeberische Entscheidungskompetenz zu entziehen und sie dem Volk zu übertragen, zu einem größeren Vertrauen gerade in das Parlament führen soll. Das ist für mich ein Widerspruch in sich.
 
Was die behauptete höhere Wahlbeteiligung anbelangt, beweisen nicht nur der aktuell in Bayern durchgeführte Volksentscheid zum Nichtraucherschutz, sondern auch die in den vergangenen Jahren in Berlin durchgeführten Volksentscheide das Gegenteil. Die Wahlbeteiligung war stets konstant niedrig. Sie lag immer bei 36 oder 37 Prozent, also deutlich unter der Beteiligung bei anderen Wahlen. Diese Zahlen sprechen nach meiner Auffassung für sich. Direkte Demokratie führt eben nicht zu einer stärkeren Beteiligung der Bevölkerung.
 
Auf die Äußerungen des Herrn Wowereit habe ich eben schon Bezug genommen. Das kann ich mir jetzt sparen.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Wowereit scheint Ihr Kronzeuge zu sein! Ein ganz schlechter Kronzeuge! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Vorbild!)
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neue Argumente sind für uns nicht ersichtlich. Deshalb hat sich auch unsere Einstellung zu diesem Gesetzentwurf nicht verändert. Ich fasse zusammen: Schon die Ergänzung unserer repräsentativen Demokratie um plebiszitäre Elemente auf Bundesebene würde die Wesenszüge unserer Demokratie verändern. Ich kann nur raten: Unterschätzen wir nicht die Gefahr des Populismus, der in Plebisziten steckt! Geringschätzen wir nicht unsere geschichtlichen Erfahrungen damit! Überschätzen wir nicht die Bedeutung von Plebisziten beim Kampf gegen Politikverdrossenheit!
 
Deshalb plädiere ich dafür, unser ausgewogenes Verfahren und unseren starken Föderalismus wertzuschätzen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Helmut Brandt

Foto: Michael Strauch, Foto Studio Strauch
Helmut Brandt


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