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27.05.2012

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26.06.2008

Dr. Jürgen Gehb

Schnell, unbürokratisch und preiswert

Rede zur Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG –


manche Gesetzesvorhaben kommen gar nicht spektakulär daher und entpuppen sich erst bei näherer Betrachtung als politische Schwergewichte.

In diese Kategorie der vermeintlich eher stillen, in der Sache allerdings ganz großen Projekte fällt diese GmbH-Reform, die wir heute abschließend in diesem Hause beraten.

Und dass diese abschließende Beratung des MoMiG in die heutige Kernzeit fällt, ist daher überhaupt kein Zufall und der Bedeutung völlig angemessen. Denn ich bin wirklich davon überzeugt:

Diese GmbH-Novelle mit all ihren Schattierungen und Verästelungen ist nichts geringeres als eine kleine Revolution.

Und genau dies ist auch von der Union, unserem Koalitionspartner und auch ganz persönlich von mir so gewollt.

Über viele Defizite des gegenwärtigen GmbH-Rechts und manche Lösungsmöglichkeiten wurde schon sehr lange diskutiert. Diskutieren ist das Eine. Das Andere ist allerdings die politische Umsetzung oder anders formuliert, die reale politische Gestaltungskraft, die einem zu eigen ist oder nicht.

Auch hier gilt: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Letztlich zählt also kein Zeitungsinterview, kein Zeitschriften-Artikel, kein Ministerial-Entwurf, sondern letztlich nur der Text, der eines Tages im Bundesgesetzblatt stehen wird.

Und im Gegensatz zu manchen vorherigen Anläufen unter ganz anderen Vorzeichen, ich darf nur an den Entwurf eines MiKaTraG oder an das wirklich nicht ernstzunehmende Mindest-Kapital-Gesetz erinnern, gibt es dieses Mal am Ende unserer parlamentarischen Beratungen ein Ergebnis, das in wenigen Monaten auch im Bundesgesetzblatt seinen Niederschlag finden wird. Ganz real, schwarz auf weiß.

Denn diese Große Koalition wird hier und heute dieses Gesetz zur „Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ verabschieden.

Sie hat die Kraft und den Willen dazu. Diese Große Koalition ist im Bereich der Rechtspolitik handlungswillig und handlungsstark.

Verweilen wir einen Augenblick bei der Frage, warum diese Novelle so notwendig war. Seit ihrer Geburtsstunde im Jahr 1892 hat sich die GmbH doch eigentlich zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. 1 Mio. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind ein schlagender Beweis dafür.

Eine Modernisierung, und zwar ein gründliche Modernisierung, war dennoch dringend angezeigt. Die kleineren Reparaturarbeiten der vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben ausgedient. Angesagt war also eine gewisse Rund-um-Erneuerung.

Gerade Erfolgsmodelle bleiben nur dann erfolgreich, wenn sie sich immer wieder den veränderten Zeiten anpassen.

Zu den Ärgernissen des gegenwärtigen GmbH-Rechts, die es auszuräumen galt, gehören – ohne Anspruch auf Vollständigkeit -

• die berüchtigte Beerdigungspraxis – sprich die sogenannten „Firmenbestattungen“,
• die verzwickten verdeckten Sacheinlagen,
• die Verdruss bereitenden eigenkapital-ersetzenden Darlehen und sonstigen Leistungen,
• das kontrovers diskutierte Cash-Pool-System,
• und vieles andere mehr.

Hier wollten wir Abhilfe schaffen.
Hier haben wir Abhilfe geschaffen.

Der zweite Anstoß, unser GmbH-Recht zu reformieren, kam aus Europa. Lange lebten wir in Deutschland quasi abgeschottet in einer Art Paradies. Aus diesem wurden wir durch die Rechtsprechung des EuGH, wie alle Kundigen wissen, vertrieben.

Als Folge dieser Rechtsprechung dürfen nun europäische Gesellschaften unter fremder Flagge hierzulande operieren. Ebenso stehen Firmengründern aus Deutschland alle in der EU angebotenen Gesellschaftsformen zur Verfügung.

Und all dies steht nicht nur auf dem Blatt, sondern es wird rege in unserem Land auf diese ausländische Gesellschaftsformen zugriffen: Beispielsweise auf die britische Limited.

Offensichtlich gibt es eine starke Nachfrage nach ganz speziellen Angeboten, die bisher durch kein spezifisches deutsches Angebot abgedeckt werden konnte.

Wir stehen also in einem europäischen Wettbewerb nicht nur auf dem Gebiet von Waren und Dienstleistungen, sondern auch der Rechtsordnungen und -formen.

Diesen Wettbewerb wollen und müssen wir annehmen. Wir wollen und müssen schlicht und einfach gut sein, damit wir uns auf dem europäischen Markt auch zukünftig behaupten können.

Unsere Antwort gerade auf diese europäische Herausforderung ist die Unternehmergesellschaft, die nun im § 5a GmbH-Gesetz ihren Platz gefunden hat.

Die Gründung einer deutschen Kapitalgesellschaft verbilligen, beschleunigen, entschlacken war die generelle Leitlinie. Dieser Ansatz sollte erst recht für das Segment deutscher Unternehmer oder Gründer gelten, für die die Limited sehr reizvoll ist.

Mit der UG haben wir gerade für diese Existenzgründer und Kleingewerbetreibende mit nur 1 Euro Kapitaleinsatz einen Weg gefunden, diese Unternehmungen in den Genuss der Haftungsbeschränkung zu bringen ohne dass dies zu Lasten des Gläubigerschutzes geht. Deshalb ist die ursprünglich geplante Reduzierung des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro für die GmbH überhaupt nicht mehr nötig. Es bleibt bei der Seriösitätsschwelle wie bisher.

Ebenso kann die Gründung schnell, unbürokratisch und preiswert erfolgen – gerade für Existenzgründer gewichtige Faktoren für die Wahl ihrer bevorzugten Rechtsform.

Bei standardisierten Gründungen und Nutzung des Musterprotokolls, - quasi das Basismodell, das jemand wählen kann - ist nunmehr die Gründung einer deutschen Kapitalgesellschaft gar zu günstigeren Kosten als bei der britischen Limited möglich.

Günstig heißt wirklich günstig. Für eine Ein-Personen-Gesellschaft betragen die Notariats-Gebühren 20 Euro. Hinzu kommen noch rund 100 Euro für die Eintragung beim Registergericht, so dass man summa summarum für unter 150 Euro dabei ist.

Dies mag für einen Konzern und dessen GmbH-Gründungen eher unwichtig sein. Aber dieses Basis-Modell ist vielleicht hoch interessant für den Übersetzer, der auch nur seinen PC in einem Mini-Büro braucht, um seine Dienstleistung anzubieten. Genau diesen Typus haben wir mit der UG im Blick.

Für alle anderen, die mehr als ein Basis-Modell wünschen, die einen Smart de luxe gern hätten oder gar grundsätzlich ein Mittelklasse-Modell bevorzugen, die Beratungsbedarf haben und Dutzende von Individual-Regelungen in ihren Gesellschaftsvertrag eingebaut hätten, für all die gibt es andere Lösungen, die allerdings auch entsprechend honoriert werden müssen und ich sage auch ganz bewusst honoriert werden sollen.

Deshalb bin ich mir auch sehr sicher, dass die UG unserer etablierten und erfolgreichen GmbH überhaupt nicht das Wasser abgraben wird. Die UG ist eine gute und sinnvolle Ergänzung – nicht mehr und nicht weniger.

Im übrigen wird schlicht und einfach der „Markt“ entscheiden, ob der deutsche Gesetzgeber ein attraktives Angebot den Existenzgründern und Kleingewerbetreibenden mit der UG offeriert.

Daher halte ich auch die Diskussion, wie sie die FDP vergangene Woche im Rechtsausschuss noch einmal losgetreten hat, ob wir eine solche Rechtsform brauchen oder nicht, für völlig überflüssig und wundere mich nur, wie viele Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um dieses neue deutsche Angebot an Gründer zu hintertreiben. Erfolgreich waren sie nicht.

Und dass diese neue Rechtsform nicht nur eine einsame Idee der Union oder ihres rechtspolitischen Sprechers war, sondern auch real in Deutschland gewünscht wird, steht außer Zweifel.

Ich erlaube mir beispielsweise auf den Leiter der Rechtsabteilung des DIHK hinzuweisen, der in Zeitungsinterviews wie auch in der Anhörung des Rechtsausschusses sagte:

„Es gibt unterschiedliche Bedürfnisse zwischen klassischem Mittelstand und Kleingewerbe. (…) Wir brauchen noch eine zusätzliche Rechtsform für die ganz Kleinen“.

Im übrigen ist dies nicht nur die Einzelmeinung von Herrn Dr. Jürgen Möllering, des Chefjustiziars. Es gibt einen unmissverständlichen Vorstandbeschluss des DIHK, der diese neue Rechtsform fordert. Ebenso zählt der Zentralverband des deutschen Handwerks zu den Befürwortern.

Und auf wissenschaftlicher Ebene gibt es ebenso gewichtige Stimmen, die eine Kapitalgesellschaft wie die UG seit vielen Jahren fordern. Ich nenne nur den Nestor des Gesellschaftsrechts, Herrn Prof. Marcus Lutter vom Bonner Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht, dem die UG viel zu verdanken hat.

Bei dieser Gelegenheit darf ich auch Herrn Prof. Heribert Hirte danken, auf den mache Anregungen zur allgemeinen GmbH-Reform zurückgehen, sowie all den sachkundigen und engagierten Mitarbeitern im Haus der Bundesjustizministerin, auf deren Mitarbeit und Hilfe wir bei unseren Beratungen zurückgegriffen haben.



Falls den Liberalen dies allzu viele deutsche Institutionen oder Wissenschaftler sind, die für die UG eintreten, so empfehle ich den Kollegen der FDP, doch ihren Blick ruhig einmal über den Tellerrand nach Österreich zu richten. Dort fordert der Wirtschaftskammer-Präsident von seinem Wiener Gesetzgeber schlicht und einfach eine GmbH-Reform an Haupt und Gliedern nach deutschem Vorbild einschließlich der UG.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der österreichische Gesetzgeber bald nachziehen würde und ebenso - wie wir - nicht auf die Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft warten wird.

Mit der runderneuerten GmbH wie mit der UG werden Gründer, Investoren und etablierte Konzerne nun den nötigen rechtlichen Rahmen bekommen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umsetzen zu können.

Diesen Optimismus, diese gute Botschaft, sollten wir alle auch nach außen tragen.

Wir sollten uns auch heute anstecken lassen, vom Optimismus des historischen Gesetzgebers des Jahres 1892.

Er hat sich trotz aller Unkenrufe nicht beirren lassen, und die GmbH neben der großen und etablierten AG auf den Weg gebracht. Die GmbH ist zu dem Erfolgsmodell des Mittelstands geworden. Ich bin sicher, dies wird auch so bleiben. Die GmbH ist mit dem MoMiG nun fit für das 21. Jahrhundert.

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