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  • Olav Gutting: @Rhodan59 das Problem sind nicht etwa "Steuerschlupflöcher", da haben wir dichtgemacht, sondern Freibeträge. Untere 50vH zahlen fast nichts
    27.05.2012 10:21 h
  • Nadine Schön: Klingt gut! Genießen:-)! RT"@MdLBeateMerk: Pfingstgruss an die #morgencrew Herrliche Sonne. Draußen duftet's nach Kräutern und Heu. Idylle."
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27.05.2012

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20.06.2008

Wolfgang Bosbach

BKA-Gesetz




Der Bundestag hat am Freitag mit den Beratungen zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes begonnen. Die Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD hatten dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.


Mit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 hat der Bund neue Aufgaben im Bereich der präventiven polizeilichen Gefahrenabwehr bekommen. In Zukunft ist auch das Bundeskriminalamt für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus verantwortlich. Vorbild für den Gesetzentwurf waren die Landespolizeigesetze, in denen bisher die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr ausschließlich geregelt wurden. Das, was sich in den Gesetzen aller Bundesländer an gesetzlichen Instrumenten zur polizeilichen Gefahrenabwehr bewährt hat, wurde in diesen Gesetzentwurf eingefügt.

"Die Terroristen müssen nur einmal erfolgreich sein, der Staat muss es immer sein", beschrieb der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach die Ausgangslage. Das Bundeskriminalamt brauche die notwendige personelle und technische Ausstattung sowie die rechtlichen Instrumentarien, um den Bedrohungen des internationalen Terrorismus zu begegnen. Dabei seien bereits jetzt mehr deutsche Opfer durch den islamistischen Terror zu beklagen, als durch die RAF-Terroristen der 70er Jahre.

"Es geht gerade nicht darum, ein deutsches FBI zu schaffen, bei dem ein deutscher BKA-Beamter an den Tatort tritt und den örtlichen Polizeibeamten zur Seite schiebt", sagte Bosbach. Das BKA soll dann zuständig sein, wenn eine Zuständigkeit eines Bundeslandes nicht erkennbar ist oder die Länderpolizei das BKA um Hilfe bittet.

Bosbach verteidigte in der Debatte auch die Einführung der sogenannten Online-Durchsuchung. Die Erfahrungen mit der Einführung der akustischen Wohnraumüberwachung hätten gezeigt, dass dieser Grundrechtseingriff sehr zurückhaltend von der Polizei angewandt werde.

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