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27.05.2012

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Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stehen grundsätzliche Fragen zur nachhaltigen Gestaltung von Infrastruktur und Mobilität in Deutschland. Auch die vor den Herausforderungen des demografischen Wandels stehende Struktur von Städten und Wohnverhältnissen in Deutschland sind zentrale Themen. Neben diesen federführend zu beratenden Themen beraten die Abgeordneten dieser Arbeitsgruppe daher auch häufig wirtschafts-, energie-, sozial- und umweltpolitische Gesetze und Anträge.
 
Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft

Die Arbeit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag steht im Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine stabilisierende und zukunftsgerichtete Politik. Trotz der Haushaltskonsolidierung und der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise konnten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in vielen Bereichen umgesetzt oder in die Wege geleitet werden.
 
Wir haben mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Vereinfachung für die Nutzer unserer Verkehrswege geschaffen.
Mit dem Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ erhalten Fahranfänger durch die neue Gesetzgebung die Möglichkeit, neben ihrer Ausbildung in der Fahrschule auch in Begleitung eines erfahrenen und zuverlässigen Mitfahrers das Autofahren zu üben. Damit wird nachweislich die Sicherheit für Fahranfänger erhöht und die Unfallzahlen von jungen Leuten gesenkt.
Zudem wird es leichter, den Zweiradführerschein zu erwerben. Für die Bewerber wurde der Zugang zur Fahrerlaubnisklasse A2 erleichtert, die mit ihrer „alten“ Fahrerlaubnis der Klasse 3 Krafträder bis 125 cm³ führen dürfen und dementsprechend aufgrund ihrer langjährigen Verkehrsteilnahme nur ihre praktische Befähigung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A2 nachweisen sollen.
 
Seit Anfang 2011 fließen die Einnahmen aus der Lkw-Maut ausschließlich in den Bau und die Erhaltung unserer Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Mit diesem Finanzierungskreislauf Straße wird endlich mehr Transparenz und Vertrauen geschaffen, dass die von den Nutzern der Straße bezahlten Gebühren auch wieder vollständig in die Erhaltung den Ausbau der Straßen fließt – eine Korrektur verfehlter rot-grüner Verkehrspolitik.  
 
Mit dem Regierungsprogramm zur Elektromobilität werden die richtigen politischen und wirtschaftlichen Anreize gesetzt, um einen breiten Markt für Elektromobilität zu schaffen. Deutschland hat dabei die einmalige Möglichkeit, zum Leitmarkt und Leitanbieter für eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität zu werden, auch im Interesse künftiger Generationen. werden die richtigen politischen und wirtschaftlichen Anreize gesetzt, um einen breiten Markt für Elektromobilität zu schaffen. Deutschland hat dabei die einmalige Möglichkeit, zum Leitmarkt und Leitanbieter für eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität zu werden, auch im Interesse künftiger Generationen.
 
Der sog. Schienenbonus, der der Schiene einen Vorteil bei den Lärmanforderungen verschafft, soll schrittweise abgeschafft werden, um den Lärmschutz für die Bevölkerung flächendeckend zu verbessern. Für neu zu planende Schienenwege werden strengere Lärmschutzanforderungen gelten als bislang. Dazu beitragen werden auch lärmabängige Trassenpreise als Anreiz, lärmarme Güterwaggons einzusetzen bzw. vorhandene mit modernen Systemen umzurüsten., der der Schiene einen Vorteil bei den Lärmanforderungen verschafft, soll werden, um den Lärmschutz für die Bevölkerung flächendeckend zu verbessern. Für neu zu planende Schienenwege werden strengere Lärmschutzanforderungen gelten als bislang. Dazu beitragen werden auch lärmabängige Trassenpreise als Anreiz, lärmarme Güterwaggons einzusetzen bzw. vorhandene mit modernen Systemen umzurüsten.
 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schafft Planungs- und Finanzierungssicherheit für wichtige Straßenprojekte. Dazu werden wir der bundeseigenen VIFG (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft) die Möglichkeit einräumen, einen Flexibilisierungskredit aufzunehmen, um das Risiko von Einnahmeschwankungen der LKW-Maut zu minimieren und Effizienzgewinne für die Bundesfernstraßen zu erzielen. Wir wollen schrittweise von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Verkehrsinfrastruktur kommen.
 
Mit der Zulassung von neuen Fernbuslinien werden dem Busgewerbe neue Impulse gegeben und für die Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative anbieten.
 
Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) soll auch den Herstellern von Eisenbahnfahrzeugen die Verantwortung dafür zugewiesen werden, dass die Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau im Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Damit sorgen wir für qualitativ hochwertige und innovative Züge und beschleunigen den Herstellungsprozess.
 
Die Reform des Punktesystems beim Bundeszentralregister soll das Verfahren vereinfachen und transparenter gestalten. Das System der abschreckenden Wirkung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hat sich bewährt und bleibt erhalten. Allerdings wollen wir die Einstufung von Verkehrsdelikten praxisnah überprüft, um verhältnismäßigere Regelungen bei Bagatelldelikten und möglicherweise Änderungen bei den Verjährungsfristen der Punkte zu schaffen. soll das Verfahren vereinfachen und transparenter gestalten. Das System der abschreckenden Wirkung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hat sich bewährt und bleibt erhalten. Allerdings wollen wir die Einstufung von Verkehrsdelikten praxisnah überprüft, um verhältnismäßigere Regelungen bei Bagatelldelikten und möglicherweise Änderungen bei den Verjährungsfristen der Punkte zu schaffen.
 
Mit dem bisherigen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) haben die Kommunen über eine kontinuierliche und stetige Finanzierungsquelle für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Städten und Gemeinden verfügt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde beschlossen, das GVFG als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu entflechten. Für die Übergangszeit ab 2014 wollen wir über die Höhe Finanzausstattung zur kontinuierlichen Aufgabenerfüllung der Länder bis 2019 entscheiden.
 
Gebäudesanierung ermöglicht erhebliche Energieeinsparung
 
Die energetische Gebäudesanierung gehört zu den wichtigen Bausteinen des Energiekonzeptes der Bundesregierung. In der Gebäudesanierung stecken erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung, die langfristig die Kosten für Hauseigentümer und Mieter senken und maßgeblich dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu realisieren. Darüber hinaus gibt die energetische Gebäudesanierung dem Arbeitsmarkt positive Impulse. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich beim Gebäudesektor mit ihren Ideen und Vorstellungen in die Debatte um das Energiekonzept der Bundesregierung eingebracht. So wurden die Fortführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die Prüfung der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierung verankert sowie der Verzicht auf Zwangssanierungen und die Gewährleistung des geltenden Wirtschaftlichkeitsprinzips sichergestellt.
 
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2011 ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelungen, die Städtebauförderung unter Einhaltung des Konsolidierungsziels auf hohem Niveau fortzuführen. Mit neuen Programmen kann nun aktuellen Herausforderungen begegnet werden. So werden seit diesem Jahr kleinere Städte und Gemeinden im Rahmen der Städteförderung besonders unterstützt und auch noch in diesem Jahr startet das Programm zur energetischen Stadtsanierung.
 
Die Weiterentwicklung des Bauplanungsrechtes ist in einem ersten Schritt ihm Rahmen der Gesetzgebung zur Beschleunigung der Energiewende abgeschlossen worden. So wurden u.a. eine Klimaschutzklausel Planungsrecht integriert und die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien verbessert. Der zweite Schritt soll sich schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden befassen und die Anpassung der Baunutzungsverordnung zum Zielhaben.
 
Bis zum Jahr 2013 ist auch über den Umfang der künftigen Zahlungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung der Länder zu entscheiden. Im Ergebnis der Föderalismusreform ging diese als Aufgabe auf die Länder über. Der Bund leistet zunächst bis einschließlich 2013 dafür jährlich Kompensationszahlungen i. H. v. 518 Millionen Euro. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion wird sich intensiv in die Debatte um die künftige Höhe dieser Leistungen des Bundes einbringen.