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27.05.2012

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Verhindern die europäischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone den geplanten Abbau der Neuverschuldung?




Das kommt darauf an, welche Maßnahmen man betrachtet. Aus den gewährten Garantien für das notleidende Griechenland und dem befristeten europäischen Rettungsschirm (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität – EFSF) sind dem Bundeshaushalt bisher keine Belastungen entstanden.

Bei der anstehenden Einzahlung Deutschlands in den dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM handelt es sich um eine sogenannte finanzielle Transaktion. Diese lässt das Vermögen des Staates unberührt, da der Zahlung ein Vermögenswert in gleicher Höhe (Einlage beim ESM) gegenübersteht. Finanzielle Transaktionen werden daher in der Schuldenbremse nicht als defizitrelevante Ausgaben gezählt, auch wenn im Bundeshaushalt natürlich ohne entsprechende Gegenfinanzierung eine höhere Nettoneuverschuldung die Folge ist.