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22.04.2010

(37. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:35 Uhr

Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen


30 Minuten

Das Gesetz ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Nach der Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten Versicherungsunternehmen vom 10. Dezember 2009 sowie dem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Anforderungen an Vergütungssysteme (MaRisk) vom 21. Dezember 2009. folgt nun die gesetzliche Grundlage, um die internationalen Prinzipien verbindlich umzusetzen. Dazu werden. werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert.

Das Gesetz geht eine wesentliche Ursache der Finanzmarktkrise an: Gängige Vergütungsstrukturen haben, insbesondere im Bankenbereich, zur übermäßigen Übernahme von Risiken beigetragen. Die weiteren technischen Einzelheiten werden in Rechtsverordnungen für den Banken- und den Versicherungsbereich festgelegt. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die vom FSB (Financial Stability Board) im April und September des Jahres 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien für Standards für solide Ver¬gütungspraktiken umzusetzen.

Berücksichtigt werden auch die gegenwärtig auf EU-Ebene entwickelten Vorgaben für den Bankenbereich zur Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Bankenaufsicht. Im Ver-sicherungsbereich sollen entsprechende Vorgaben auf EU-Ebene in die Durchführungs-bestimmungen zur Konkretisierung der EG-Solvabilitätsrichtlinie 11 aufgenommen werden.

Geregelt werden insbesondere Anforderungen an Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, einschließlich der dazu erforderlichen Entschei-dungsprozesse, die Zusammensetzung der Vergütung und die Ausgestaltung der Vergütungsparameter, die Leistungszeiträume; sowie die Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und die Zusammensetzung der Vergütung.

Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt. Insbesondere wird die Aufsicht befugt, im Falle der Unterschreitung oder drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen