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27.05.2012

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06.02.2012

Dr. Andreas Schockenhoff

Verfahren gegen Adenauer-Stiftung muss eingestellt werden

Anklage gegen die Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten




Heute wurde von offizieller Seite bekannt gegeben, dass auch gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo Anklage wegen mutmaßlicher verbotener Aktivitäten und illegaler Annahme von Geldern aus dem Ausland erhoben wurde. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schockenhoff:


„Die CDU/CSU-Fraktion verurteilt die heutige Anklage gegen die Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo durch die ägyptischen Behörden. Das Vorgehen ist inakzeptabel und widerspricht rechtstaatlichen Prinzipien.

Das Vorgehen konterkariert den Transformationsprozess in Ägypten. Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist seit 30 Jahren anerkannter Partner der ägyptischen Behörden. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ägypten auf seinem schwierigen Weg zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu unterstützen. Sie kann dabei auf ihre langjährige Erfahrung und vielfältige Kooperation im Land bauen.

Die heutigen Ereignisse sind umso unverständlicher angesichts des umfassenden deutschen, auch finanziellen Engagements zur Unterstützung des demokratischen Wandels in Ägypten.

Wir erwarten, dass das Verfahren umgehend eingestellt wird und die Konrad-Adenauer-Stiftung ihre Arbeit in vollen Umfang ungehindert wieder aufnehmen kann.“

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