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27.05.2012

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Verbraucherschutzbeauftragte

Beauftragte(r)

Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, sieht den modernen Verbraucherschutz als Stärkung des Bürgerhandelns. Der Einzelne soll nicht erzogen und bevormundet werden. Vielmehr möchte sie die Bürger in einer immer komplizierter werdenden Welt dazu befähigen, mündig eigene Entscheidungen zu treffen.
 
Die Verbraucherschutzpolitik der christlich-liberalen Koalition zeichnet sich sowohl durch konsequentes Handeln im Krisenfall als auch durch langfristige, auf Nachhaltigkeit angelegte Initiativen aus. Ob Ernährung, Gesundheit, Finanzanlagen oder Informationsrechte: Unsere Ziele sind Transparenz und Rechtssicherheit, die Verbrauchervertrauen schaffen und wieder herstellen. Im dritten Jahr der christlich-liberalen Koalition starten wir mit wichtigen gesetzgeberischen Initiativen durch.
 
 
Verbesserte Verbraucherinformationen:
 
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes haben wir das Regelwerk erneut überprüft. Ein erneut von uns verbessertes Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird für einen erweiterten gesetzlichen Anspruch auf Information für den Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts sorgen. Verbraucher haben künftig das Recht zu erfahren, welche Inhaltsstoffe z.B. in ihren Lebensmitteln sind, und ob Schadstoffbelastungen vorliegen.
 
Unsere Vorschläge stehen für die umfangreichste und ambitionierteste Verbraucherschutzoffensive seit Jahren. Dieses Gesetz stärkt den Wettbewerb, erhöht die Transparenz, vereinfacht den jetzt weitestgehend kostenfreien Informationszugang für die Bürger. Das neue VIG wird nicht nur schneller und günstiger, es deckt zudem eine breitere Produktpalette ab. Neben Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika können Verbraucher künftig auch Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und andere technische Verbraucherprodukte einholen.
 
Ebenso wie das VIG ist auch die neu ins Leben gerufene Online-Plattform „Lebensmittelklarheit“ ein Beispiel für unser Konzept des mündigen Verbrauchers, der sich nicht Entscheidungen abnehmen lässt, sondern durch freien Zugang zu Informationen aktiv und selbstbestimmt handelt. Das Portal „Lebensmittelklarheit“  klärt über Produkte auf und lässt Verbraucher in direkten Kontakt mit den Herstellern treten. Eine mögliche Irreführung von Konsumenten wird so eingedämmt, und die Basis des Vertrauens zwischen Kunden und Herstellern gefestigt.
 
 
Telekommunikation

Viele Verbesserungen in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen uns dem Ziel eines „sauberen“ Telefons wesentlich näher. Wir sorgen dafür, dass Warteschleifen bei telefonischen Mehrwertdiensten zukünftig kostenfrei sind. Zudem erweitern wir die Widerrufsrechte für Verbraucher bei Mobilfunkverträgen und ermöglichen die Mitnahme von Rufnummern innerhalb von einem Arbeitstag. Damit setzen wir zentrale Kernforderungen der Unionsfraktion um. Auch für die Pflicht zur Preisansage bei Call by Call und die Angabe einer Mindestgeschwindigkeit von DSL-Anschlüssen setzen wir uns ein.
 
Wir fordern schärfere Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung. Der Verbraucher darf nicht von unliebsamen Anrufen überrumpelt werden, aus denen er mit einem Vertrag herausgeht. Dies soll mit einer schriftlichen Bestätigung für Verträge am Telefon sicher gestellt werden.
 
Darüber hinaus setzt wir uns für den flächendeckenden Ausbau einer Breitband-Infrastruktur ein. Menschen in ländlichen Regionen sind für uns keine Verbraucher zweiter Klasse.
 
 
Digitaler Verbraucherschutz

Auch beim digitalen Verbraucherschutz sind wir führend in Europa. Mit der Button-Lösung schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Diesen Standard haben wir in Brüssel durchgesetzt und setzen ihn als erstes EU-Land national um.
Der Verbraucher schließt erst nach Anklicken eines Bestätigungsfeldes einen gültigen Vertrag ab. Für alle Vertragsabschlüsse im Internet ist somit nun ein einheitlich gekennzeichnetes Bestätigungsfeld mit Informationen zu Preis und Vertragslaufzeit Pflicht. Damit schieben wir der „Internetabzocke“ einen Riegel vor.
 
Wir wollen zudem den Schutz der Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt vorantreiben, auf die aktuellen Erfordernisse hin ausrichten und im Bundesdatenschutzgesetz verankern. Hierzu müssen wir die Anbieter Sozialer Netzwerke in die Verantwortung nehmen. Unser Ziel ist die Wahrung der Selbstbestimmung von Verbrauchern im Internet. Daten sollen nur erhoben werden dürfen, wenn eine Einwilligung vorliegt. Dieses gilt insbesondere bei der Gesichtserkennung. Gleichzeitig wollen wir für Verbraucher verbindliche Löschrechte verankern. Daten müssen gelöscht werden können, falls der Nutzer dies wünscht. Ein vielversprechender Weg dahin ist die neue EU-Datenschutz-Verordnung.
 
 
Finanzieller Verbraucherschutz

Wir haben sowohl den Bankberatern als auch dem bisher weitestgehend unregulierten Grauen Kapitalmarkt ein enges verbraucherschutzpolitisches Korsett auferlegt:
 
Mit Produktinformationsblättern ermöglichen wir ebenso wie schon bei den Bankprodukten eine Einschätzung der Finanzprodukte und schaffen die Grundlage für ihre Vergleichbarkeit. So können sich Verbraucher informieren und Angebote vergleichen, bevor sie Verträge abschließen.

Verbesserte Dokumentationspflichten und verpflichtende Beratungsprotokolle gelten sowohl für Bankberater als auch für freie Berater. Sie tragen dazu bei, das Verbrauchervertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen. Anlageberater können so besser kontrolliert und der Missbrauch auf dem Finanzmarkt eingedämmt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für mehr Kostentransparenz an Bankautomaten ein. Seit Januar ist Gesetz, dass der Kunde vor dem Abheben an Bankautomaten über die Höhe möglicher Gebühren informiert werden muss.
 
 
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
 
Wir wollen die Preistreiberei an Tankstellen stoppen. Hierzu hat die Verbraucherschutzbeauftragte den Vorschlag gemacht, dass Tankstellen nur noch ein mal am Tag den Preis erhöhen dürfen. Gesenkt werden darf weiterhin so oft wie bisher. Diese Forderung hat bereits innerhalb der Koalition viele Fürsprecher gefunden. Der Verkehrsministers aus Thüringen, Christian Carius (CDU) hat sich meiner Vorschläge angenommen und angekündigt in nächster Zeit einen inhaltlich entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen.

 
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
 
EHEC hat uns gezeigt, dass auch die Krisenabstimmung nicht in den Hintergrund geraten darf. Um Früherkennung und Lokalisierung von Epidemien zu erleichtern, sind schärfere Meldepflichten und eine engere Abstimmung zwischen Bund und Ländern eine verbraucherschutzpolitische Pflicht. Für Notfällen wird künftig ein nationaler Krisenstab eingerichtet. Ein Gutachten des Bundesrechnungshofes empfiehlt zudem die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer straffer zu organisieren sowie einheitliche länderübergreifende Standards bei der Datenerhebung und beim Datenabgleich zu schaffen.
 
Stand: 15.09.2011 
Mechthild Heil

Foto: Frank Ossenbrink

Mechthild Heil

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