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  • Nadine Schön: Familienreport bestätigt Kurs unserer Arbeit im Familienausschuss: mehr Zeit für Familie und Pflege!
    31.08.2010 18:03 h
  • Dorothee Bär: Guter Vorschlag! ;-)RT @dieternuhr: Guter Arbeitsmarkt,es geht aufwärts. Opposition:Jetzt bloß weiterjammern! Sonst kommt noch Stimmung auf!
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  • Steffen Bilger: Heute Gemeindebesuch in Möglingen: bei Unternehmen, der Weingärtnergenossenschaft und mit BM Weigele konnte ich mich umfassend informieren.
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  • Nadine Schön: Interessanter Tag beim Besuch von Betrieben in meinem Wahlkreis. Infos und Fotos dazu bald auf meiner Homepage.
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  • Jürgen Hardt: Interessanter Termin bei Kompazz, der Kompetenzagentur #Remscheid. Gutes Beispiel für erfolgreiche Jugendarbeit. #fb
    31.08.2010 15:38 h
02.09.2010

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09.02.2010

Dorothee Bär, Ingrid Fischbach

Urteil verbessert Chancen für Kinder

Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern




Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB und die familienpolitische Sprecherin, Dorothee Bär MdB:


Das Urteil des Gerichts hat zur Klarheit beigetragen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht einfach pauschal von den Sätzen für Erwachsene abgeleitet werden können. Kinder haben andere und nicht zwangsläufig weniger Bedürfnisse als Erwachsene, um sich bestens entwickeln zu können. Daher unterstützen wir die Entscheidung des Gerichts, die eine an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientierte Neuberechnung der Regelsätze notwendig macht.

Laut Verfassungsgericht müssen verlässliche Zahlen die Grundlage der Kinderregelsätze sein, auch einmalige besondere Bedarfe müssen anerkannt werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, eine Härtefallregelung vorzulegen, macht dies deutlich.

Nun muss es darum gehen, zeitnah eine Evaluation des Bedarfssatzes vorzunehmen und die wirklich notwendigen finanziellen Leistungen zu ermitteln, um Kindern und Jugendlichen eine gute und gesunde Entwicklung sowie eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Urteil hat die notwendige Klarheit geschafft, an der sich die zuständigen Gremien orientieren können. Wir werden nun mit der Bundesregierung darüber beraten, wie die Sätze angepasst werden können, denn Arbeitslosigkeit der Eltern darf kein Grund für Kinderarmut sein. Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und eine Perspektive zu ermöglichen, ist aber nicht nur eine Frage der materiellen Besserstellung. Wir sind uns einig, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kindern aus benachteiligten Familien Chancen zu eröffnen.