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15.12.2011

(149. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:37 Uhr

Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften


30 Minuten

Bundesverwaltung und Bundeswehr benötigen für die Erfüllung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben gut ausgebildetes und zum Teil hoch spezialisiertes Personal. In Folge des demografischen Wandels ist absehbar, dass sich der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern um hervorragend ausgebildete und qualifizierte Kräfte in einzelnen Bereichen verstärken wird.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht deshalb die Einführung eines Personalgewinnungszuschlags, der Beamten und Soldaten für eine begrenzte Zeit gezahlt werden kann. Damit soll eine Reaktion auf Personalengpässe in fachlichen Schlüsselfunktionen ermöglicht werden. Für den Zuschlag dürfen im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel jährlich insgesamt rund 30 Millionen Euro eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf enthält daneben weitere, gezielt auf bestimmte Bereiche zugeschnittene Maßnahmen. Für Sanitätsoffiziere in Bundeswehrkrankenhäusern wird die Vergütung des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft verbessert. IT-Fachkräfte des gehobenen Dienstes können künftig auch in der Besoldungsgruppe A 10, statt wie bisher in der Besoldungsgruppe A 9, eingestellt werden. Außerdem werden Hemmnisse für den Wechsel von Landesbeamten zum Bund beseitigt, indem Besoldungsverluste bei einer Versetzung ausgeglichen werden.

Mit dem Vorhaben knüpft der Bund an die 2009 erfolgte umfassende Modernisierung seines Dienstrechts an.

Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften