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Partei und Fraktion - Aufgaben und Unterschiede
Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Christlich-Soziale Union (CSU) sind politische Parteien. Die CSU ist nur in Bayern aktiv; die CDU in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns.
Wichtigste Aufgabe der Parteien ist die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes (Artikel 21 des Grundgesetzes: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit ...).
Dazu veröffentlichen die Parteien Programme, in denen sie ihre politischen Ziele und Vorstellungen darstellen. Zu den allgemeinen Wahlen (Kommune, Land, Bund) stellen die Parteien Kandidaten auf, die im Parlament diese Ziele vertreten und durchsetzen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Gemeinschaft der Abgeordneten von CDU und CSU im Deutschen Bundestag. Die Zahl der Abgeordneten wird alle vier Jahre durch Bundestagswahlen bestimmt. Die Abgeordneten der CSU sind in einer eigenen Landesgruppe (CSU-Landesgruppe) zusammengeschlossen, die als selbständige Organisationseinheit in die Gesamtfraktion integriert ist. Bei der letzten Bundestagswahl am 27. September 2009 erreichten CDU und CSU gemeinsam 33,8 %, 237 Abgeordnete gehören der Fraktion an, davon 22 Überhangmandate. Damit ist die Union stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag.
Grundlage der politischen Arbeit der Fraktion sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, die Vereinbarung über die Fraktionsgemeinschaft (Fraktionsvertrag) zwischen CDU und CSU sowie die Arbeitsordnung der Fraktion.