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05.03.2010

(28. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:52 Uhr

Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben


45 Minuten

Mit dem Gesetz sollen insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Regelungen:

Die Zulagenberechtigung der Riester-Förderung soll an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden. Durch die Änderung soll somit allen in den betreffenden Alterssicherungssystemen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern - auch wenn sie im Ausland leben - unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die Zulagenberechtigung zustehen. Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann auch für selbstgenutzte Immobilien im EU-/EWR-Ausland gewährt werden, sofern es sich bei der Auslandsimmobilie um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulagenberechtigten handelt.

Die degressive Abschreibung soll in allen offenen Fällen auch auf Gebäude aus dem EU- und EWR-Raum angewendet werden können.

Der Sonderausgabenabzug für Spenden und Mitgliedsbeiträge soll in allen offenen Fällen auf Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, erweitert werden.

Die Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG soll ab 1.Juli 2010 an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden. Befreit sind dann generell Universaldienste, die flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen anbieten und eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Leistungen ist ab dem 1.7.2010 die monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM) vorgesehen (bisher vierteljährlicher Meldezeitraum).

Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.


Mit diesem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Mit der Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches bei der Zulagenberechtigung der Riester-Förderung sind zudem steuerliche Entlastungen von 80 Mio. € verbunden.

Besonders hervorzuheben ist außerdem die verbesserte steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Damit setzt die christlich-liberale Koalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die bislang bestehende steuerliche Begünstigung bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll künftig auch dann gelten, wenn die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Die Maßnahme soll rückwirkend zum 2. April 2009 in Kraft treten (einen Tag nach der Einführung der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz vom 7. März 2009). Dies führt zu einer Entlastung von 100 Mio. €.