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28.01.2010

(19. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:26 Uhr

Umsatzsteuerermäßigung für Hotellerie (SPD; B'90/Grüne)


30 Minuten

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rd. 8,5 Mrd. Euro entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 Euro auf 8.004 Euro, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 Euro) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. Euro entlastet. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag, um rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise hervorzugehen.

Eine Maßnahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 % auf 7 %.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir diese Maßnahme intensiv geprüft und dabei alle Hinweise und Argumente einbezogen. Nach Abwägung aller Umstände haben wir uns für diese Maßnahme entschieden, weil wir damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes im erforderlichen Umfang stärken. Dabei ist zu bedenken, dass der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes hier bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze erhebt. Zudem haben wir auch in der Gesetzesbegründung den Anwendungsbereich der Maßnahme sehr konkret beschrieben. Diese Ermäßigung umfasst nun sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen. Um hier die Maßnahme zielgenau auf reine Beherbergungsleistungen einzuschränken, sind zusätzliche Leistungen wie etwa die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, Telefon, Internet, TV-Nutzung („pay per view“), Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw. nicht einbezogen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind.
Umsatzsteuerermäßigung für Hotellerie (SPD; B'90/Grüne)