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Stand: 20.05.2012, 19:28 Uhr
Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
120 Minuten
Mit dem Gesetz schaffen die Koalitionsfraktionen die Grundlagen für die Umsetzung der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 11. März 2011 und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Wesentliche Inhalte sind:
- Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Mrd. Euro auf gut 211 Mrd. Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der EFSF für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.
- Die Möglichkeiten der EFSF für Hilfsmaßnahmen werden um die drei Instrumente Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt, vorsorgliche Kreditlinien sowie Kredite für Banken-Rekapitalisierungen erweitert.
- Zudem regelt der Gesetzentwurf die zukünftige Mitwirkung des Bundestags bei Entscheidungen der EFSF, die das Budgetrecht des Parlaments betreffen. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist das Plenum des Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen der EFSF zuständig. Für besonders eilbedürftige oder vertrauliche Fälle werden wenige, vom Deutschen Bundestag zu wählende Mitglieder des Haushaltsausschusses die notwendigen Entscheidungen treffen.