Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

  • Ursula Heinen-Esser: Lufthansa hat (mal wieder) Flug annuliert - warum eigentlich? Bei Airberlin gerade noch Ticket bekommen - Danke!
    09.02.2012 08:04 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrurbach :-) Besser über Biber reden.
    09.02.2012 07:46 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig ich lade Sie mal zu einem Planspiel Parlament ein. Sie werden danach verwundert feststellen, dass Sie es genau so machen! :-)
    09.02.2012 07:42 h
  • Dr. Peter Tauber: Wird ein langer Tag heute. Um 21 Uhr habe noch Schriftführerdienst. Wo gibt's jetzt noch schnell einen großen Kaffee bevor es losgeht?
    09.02.2012 07:40 h
  • Ursula Heinen-Esser: Kölner Flughafen-Chef bietet Billig-Tarife für nächtl leise Flugzeuge an. Warum nicht umgekehrt? Drastische Zuschläge für laute Flieger?
    09.02.2012 07:38 h

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang

28.05.2009

(224. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:14 Uhr

Transsexuellengesetz


zu Protokoll

Mit Beschluss vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes (TSG) nicht mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist, weil er einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes für nicht anwendbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen.

Das Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll durch Streichung des Erfordernisses der Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz Rechnung getragen werden. Nur der Paragraph, den das Gericht für verfassungswidrig erklärt hat, wird geändert. Dem verheirateten Transsexuellen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, eine bestehende Ehe fortzuführen.
  • Texte zum Tagesordnungspunkt