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Twitter Abgeordnete

Abgeordnete / A bis Z / Namentliche Abstimmungen
27.05.2012

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24.05.2012
Abstimmungsverhalten: ja
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
 
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93), Drs. 17/9392 und 17/9733
CDU/CSU
ja 229 | 100,00%
Namensliste
nein 0 | 0,00%
enthalten 0 | 0,00%
SPD
ja 132 | 100,00%
nein 0 | 0,00%
enthalten 0 | 0,00%
FDP
ja 89 | 100,00%
nein 0 | 0,00%
enthalten 0 | 0,00%
DIE LINKE.
ja 0 | 0,00%
nein 0 | 0,00%
enthalten 66 | 100,00%
GRÜNE
ja 60 | 100,00%
nein 0 | 0,00%
enthalten 0 | 0,00%
Gesamtergebnis
510 66

 
ja 510 | 88,54%
nein 0 | 0,00%
enthalten 66 | 11,46%
  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt. (...)
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    • (...) Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. (...)
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    • (...) Das Rederecht dieser Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann folglich keine Rede sein. (...)
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    • (...) Das Löschen der Tweets vom Politischen Aschermittwoch der Grünen war ein Schuldeingeständnis der Landesregierung - andernfalls hätte es für die Löschung schließlich keine Veranlassung gegeben. Ohne den vehementen Protest aus der Netzgemeinde, so ist jedenfalls zu vermuten, hätte die Landesregierung übrigens möglicherweise auch weiter von der Grünen-Veranstaltung getwittert. (...)
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    • (...) Nur nach diesem Rechtsstaats- und Fairness-Prinzip geht der Immunitätsausschuss vor, und deswegen blieb ihm auch im konkreten Fall keine andere Wahl, als mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Parteien (mit Ausnahme der "Linken") das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Leutert und Frau Lay zu genehmigen. Denn bei der von ihnen mit durchgeführten Blockade einer genehmigten Demonstration (die als solche ein Verfassungsgrundrecht aller Bürger ist) kann sehr wohl ein Rechtsverstoß vorliegen, unabhängig davon, was man von der Motivation der Demonstrierenden halten mag. (...)
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